Behandlungsfehler
Länder wollen Fonds
Hamburg und Bayern beleben die Idee für einen "Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds". Die Stiftung soll Patienten bis zu 100.000 Euro als Entschädigung zahlen, heißt es im Bundesrats-Antrag.
Veröffentlicht:HAMBURG. Die Bundesländer Hamburg und Bayern starten eine Bundesratsinitiative für eine schnellere und unbürokratische Hilfe für Opfer medizinischer Behandlungsfehler. Ziel ist die Einrichtung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds (PatEHF).
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks begründet den Vorstoß mit einer nach ihrer Ansicht bestehenden Lücke in der Opfer-Entschädigung – auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes.
"Oftmals gelingt es nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden ist. Das Patientenrechtegesetz ist gerade in diesem Punkt hinter dem Notwendigen zurückgeblieben", sagte Prüfer-Storcks.
Hamburgs Gesundheitssenatorin: "Gerechtigkeitslücken" schließen
Der angestrebte Fonds solle eine "Gerechtigkeitslücken" schließen, wenn andere haftungsrechtliche Systeme nicht greifen. Prüfer-Storcks verweist in diesem Zusammenhang auf Betroffene, die trotz eines naheliegenden ärztlichen Fehlers mit ihrer Argumentation vor Gericht nicht überzeugen können.
Die Hamburger Gesundheitssenatorin hatte schon in den Beratungen um das Patientenrechtegesetz für einen Härtefallfonds plädiert und im Jahr 2013 Experten mit der Erarbeitung eines Gutachtens und eines Gesetzesvorschlags beauftragt.
Dieser Vorschlag sieht die Einrichtung einer Stiftung öffentlichen Rechts vor, die Betroffenen durch zügig entscheidende Kommissionen helfen soll.
Deckelung der Entschädigung
Der mit 100 Millionen Euro gefüllte Fonds soll zunächst auf zehn Jahre befristet angelegt und wissenschaftlich begleitet werden. Die Entschädigungssummen sollen im Regelfall auf 100.000 Euro begrenzt bleiben, nur in Einzelfällen soll eine Entschädigung bis zum Doppelten dieser Summe möglich sein.
Es ist eine vorgegebene Entscheidungsfrist vorgesehen. Bei ihrem Vorschlag hatten sich die Professoren Dieter Hart und Robert Francke an vergleichbaren Modellen in Frankreich und Österreich orientiert.
Die Bundesratsinitiative soll als Entschließungsantrag erfolgen. Folgt der Bundesrat dem Antrag, wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und einzubringen, der die Einrichtung eines PatEHF als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts vorsieht.
Die beiden Länder empfehlen, hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Schon bei ihrem Vorstoß vor drei Jahren hatte Prüfer-Storcks betont, dass es bei der Initiative nicht darum gehe, Ärzte oder Krankenhäuser an den Pranger zu stellen. Sie hofft vielmehr, dass ein funktionierendes Modell das Verhältnis zwischen vermuteten Opfern und Ärzten entspannen könnte.
Die Experten waren 2013 von rund 35.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen. Die Höhe der zu erwartenden Entschädigungssummen konnten sie nicht abschätzen.