Bundesrat

Länderkammer dringt auf umfassende Personaluntergrenzen

Die Länder versuchen, möglichen Tricks zur Umgehung der kommenden Personaluntergrenzen in der Pflege direkt einen Riegel vorzuschieben.

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BERLIN. Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung auch mit zwei Themen aus dem medizinischen Bereich beschäftigt. Auf Betreiben Berlins wurde ein Entschließungsantrag für angemessene Personalschlüssel in der Pflege vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Die Länder wollen erreichen, dass die zum 1. Januar 2019 einzuführenden Personalschlüssel in der Pflege umfassend gelten. Berlin verlangt, dass die Personaluntergrenzen für alle Stationen und Notaufnahmen gelten müssten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürfe es dazu kommen, dass die Mindestvorgaben lediglich in den pflegeintensiven Bereichen greifen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen würde. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gelte und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patienten sicherstelle.

Darüber hinaus dürfe der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht durch Auszubildende oder Hilfskräfte erfüllt werden. Für die zusätzlichen Personalkosten müsse die Gesetzliche Krankenversicherung aufkommen. Auch für die stationäre Hebammenbetreuung soll ein angemessener Personalschlüssel eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag sieht Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen in den Kliniken vor. So soll die Qualität der Versorgung gesichert werden.

Auf Antrag von NRW beschlossen die Länder eine bundeseinheitliche und staatlich anerkannte Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten. Mit dem neuen Berufsprofil und der eigenständigen Ausbildung würde der Beruf attraktiver, was wiederum dazu beitragen könne, dass der Bedarf an Fachkräften für den High-Tech-OP-Betrieb gedeckt werde, so die Auffassung der Länder. Bislang findet die Ausbildung an 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Schulen statt. Die teilweise bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf den OP-Assistenten in das Krankenhausfinanzierungsgesetz auf. Dies soll die Finanzierung der Ausbildung sichern und den Kliniken Planungssicherheit verschaffen. Die Länder hatten eine solche Initiative bereits 2004 in den Bundestag eingebracht, die in der abgelaufenen Legislaturperiode jedoch nicht behandelt wurde. Nun wird sie erneut über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. (bar)

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