Baden-Württemberg

Land bremst bei Krankenhaus-Qualitätsnormen

Veröffentlicht:

STUTTGART. Die geplante Novelle des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) stößt in Baden-Württemberg auf Skepsis bei Opposition und den Kassen. Die grün-schwarze Regierung will verhindern, dass Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren "automatisch und ungeprüft" Teil des Landeskrankenhausplans werden. Bisher liegen diese Indikatoren in den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und in der Mammografie vor.

Das Krankenhausstrukturgesetz von 2015 erlaubt den Ländern eine Ausstiegsklausel aus diesem Automatismus – davon macht Baden-Württemberg Gebrauch. Relevanz und Rechtssicherheit der Indikatoren seien umstritten. Zudem bezögen diese sich auf Einzelleistungen, das Land plane dagegen auf der Ebene der Fachgebiete.

Auf Drängen der Kassen wurde nach der Anhörung in Paragraf 4 Absatz LKHG eigens ein Passus aufgenommen, der die Festlegung von Qualitätsvorgaben im Krankenhausplan generell ermöglicht. Auf Wunsch der AOK Baden-Württemberg wurde eine Rechtsgrundlage in den Entwurf aufgenommen, um bei Qualitätsmängeln Versorgungsaufträge von Krankenhäusern einschränken zu können.

Dennoch zeigt sich die Techniker Kasse unzufrieden. Bundesweite Qualitätserhebungen bei der Krankenhausplanung nicht zu berücksichtigen sei "ein falsches Signal an die Kliniken und die Patienten", sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung. Die FDP im Landtag sieht in dem Gesetzentwurf zu viel Unverbindlichkeit angelegt. Die jetzt geplante Regelung, die Qualitätsvorgaben in der Planung ermöglicht, "zielt auf freies Ermessen ab", kritisierte Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion. (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Evaluation von Änderungen im Jahr 2019

Morbifaktor in Bedarfsplanung sorgt für moderates Wachstum bei Arztsitzen

Datenerhebung läuft bis 15. Mai

Zi: Neues Praxis-Panel zur wirtschaftlichen Situation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Themenseite

Alles zur Bundestagswahl 2025

Lesetipps
Ein Mädchen unter einer Decke blickt aus kurzer Entfernung auf einen Smartphone-Bildschirm.

© HRAUN/Getty Images

Systematischer Review

Zeit am Bildschirm: Ab wann steigt das Risiko für Myopie?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung