Baden-Württemberg
Land bremst bei Krankenhaus-Qualitätsnormen
STUTTGART. Die geplante Novelle des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) stößt in Baden-Württemberg auf Skepsis bei Opposition und den Kassen. Die grün-schwarze Regierung will verhindern, dass Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren "automatisch und ungeprüft" Teil des Landeskrankenhausplans werden. Bisher liegen diese Indikatoren in den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und in der Mammografie vor.
Das Krankenhausstrukturgesetz von 2015 erlaubt den Ländern eine Ausstiegsklausel aus diesem Automatismus – davon macht Baden-Württemberg Gebrauch. Relevanz und Rechtssicherheit der Indikatoren seien umstritten. Zudem bezögen diese sich auf Einzelleistungen, das Land plane dagegen auf der Ebene der Fachgebiete.
Auf Drängen der Kassen wurde nach der Anhörung in Paragraf 4 Absatz LKHG eigens ein Passus aufgenommen, der die Festlegung von Qualitätsvorgaben im Krankenhausplan generell ermöglicht. Auf Wunsch der AOK Baden-Württemberg wurde eine Rechtsgrundlage in den Entwurf aufgenommen, um bei Qualitätsmängeln Versorgungsaufträge von Krankenhäusern einschränken zu können.
Dennoch zeigt sich die Techniker Kasse unzufrieden. Bundesweite Qualitätserhebungen bei der Krankenhausplanung nicht zu berücksichtigen sei "ein falsches Signal an die Kliniken und die Patienten", sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung. Die FDP im Landtag sieht in dem Gesetzentwurf zu viel Unverbindlichkeit angelegt. Die jetzt geplante Regelung, die Qualitätsvorgaben in der Planung ermöglicht, "zielt auf freies Ermessen ab", kritisierte Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion. (fst)