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Landarztquote vereinbar mit Grundgesetz

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BERLIN. Eine Landarztquote an Universitäten steht nicht im Widerspruch zum Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Staatsrechtler der Hochschule Speyer in einem Gutachten für das Gesundheitsministerium.

"Eine Vorabquote für Bewerber, die sich verpflichten, sich im Anschluss an Studium und Weiterbildung in ländlichen Räumen als Hausärzte niederzulassen, lässt sich verfassungskonform ausgestalten", heißt es in dem aktuell veröffentlichten Gutachten.

"Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Einführung und Ausgestaltung einer Quote zur Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung" von Professor Mario Martini und Professor Jan Ziekow.

CDU-Politiker fordern nun, die Aufnahme der "Landarztquote" in den Masterplan Medizinstudium 2020 zu prüfen.

Ärzte und Medizinstudenten stehen einer solchen Quote skeptisch gegenüber. Der Wissenschaftsrat sieht die Gefahr einer Abwertung des Hausarztberufes. (af)

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