Antwort auf Anfrage im Landtag Baden-Württemberg
Landesregierung: Berufsrecht schränkt Meinungsfreiheit von Ärzten nicht ein
Die AfD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg erkundigt sich nach einem Hausarzt, dessen Praxishomepage eine AfD-kritische Formulierung enthielt. Weder die Landesregierung noch die KV sehen darin einen Verstoß.
Veröffentlicht:Stuttgart. Das Berufsrecht der Heilberufe „schränkt die Meinungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Angehörigen von Heilberufen nicht ein“, stellen das baden-württembergische Sozial- und das Wissenschaftsministerium in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag klar. Die Fraktion hatte sich erkundigt, inwiefern es Patienten dulden müssen, „mit ‚berufsfremden‘ politischen Belehrungen konfrontiert zu werden“.
Dabei bezieht sie sich einen Hausarzt aus Königsbach-Stein (Enzkreis), der auf seiner Praxishomepage unter dem Reiter „Kontakt“ dieses Statement eingestellt hatte: „Info für AfD-Sympathisanten: man wählt keine Nazis aus Protest!“ Die Fraktion wollte wissen, wie die Landesregierung diese „öffentliche politische Agitation“ bewertet.
Politische Meinungsäußerungen von Angehörigen der Heilberufe unterliegen der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit, heißt es in der Antwort der beiden Ministerien. Dieses Grundrecht bestehe „unabhängig von medizinischen Versorgungslagen“. Patienten stehe es frei, „sich über politische Ansichten mit ihren Gesundheitsdienstleistern auszutauschen oder es nicht zu tun“.
Weder Anhaltspunkte, noch Hinweise oder gar Beschwerden
Weder die Landesärztekammer, noch die KV Baden-Württemberg (KVBW) hätten zu der von dem Hausarzt vertretenen Meinung eine „offizielle Position oder Leitlinie veröffentlicht“, berichtet die Landesregierung. Die KVBW merkt an, dass zu dem fraglichen Hausarzt „weder Anhaltspunkte, Hinweise und schon gar keine Beschwerden darüber vorliegen, dass er wegen einer parteipolitischen Einstellung die Behandlung eines GKV-Versicherten abgelehnt hätte“, heißt es. Damit habe sein politisches Statement nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu einem „vorwerfbaren Verstoß gegen die vertragsärztliche Behandlungspflicht“ geführt.
Auch über diesen Einzelfall hinaus sind der Landesregierung nach eigenen Angaben keine Fälle bekannt, in den Ärzte die Behandlung von Patienten mit Hinweis auf unterstellte politische Überzeugungen verweigert oder eine Behandlungsverweigerung angekündigt haben.
Betont wird vom Sozial- und vom Wissenschaftsministerium die tragende Rolle des Arzt-Patienten-Verhältnisses: Vertragsärzte dürften durch nach außen getragene politische Meinungen „keinen Anlass für die Störung dieses Vertrauensverhältnisses geben“. Gleiches gelte umgekehrt auch für Patienten, stellt die Landesregierung klar. (fst)