Antwort auf Anfrage im Landtag Baden-Württemberg

Landesregierung: Berufsrecht schränkt Meinungsfreiheit von Ärzten nicht ein

Die AfD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg erkundigt sich nach einem Hausarzt, dessen Praxishomepage eine AfD-kritische Formulierung enthielt. Weder die Landesregierung noch die KV sehen darin einen Verstoß.

Veröffentlicht:
Politische Meinungsäußerungen von Angehörigen der Heilberufe unterliegen der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit, betont die baden-württembergische Landesregierung.

Politische Meinungsäußerungen von Angehörigen der Heilberufe unterliegen der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit, betont die baden-württembergische Landesregierung.

© nmann77 / stock.adobe.com

Stuttgart. Das Berufsrecht der Heilberufe „schränkt die Meinungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Angehörigen von Heilberufen nicht ein“, stellen das baden-württembergische Sozial- und das Wissenschaftsministerium in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag klar. Die Fraktion hatte sich erkundigt, inwiefern es Patienten dulden müssen, „mit ‚berufsfremden‘ politischen Belehrungen konfrontiert zu werden“.

Dabei bezieht sie sich einen Hausarzt aus Königsbach-Stein (Enzkreis), der auf seiner Praxishomepage unter dem Reiter „Kontakt“ dieses Statement eingestellt hatte: „Info für AfD-Sympathisanten: man wählt keine Nazis aus Protest!“ Die Fraktion wollte wissen, wie die Landesregierung diese „öffentliche politische Agitation“ bewertet.

Politische Meinungsäußerungen von Angehörigen der Heilberufe unterliegen der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit, heißt es in der Antwort der beiden Ministerien. Dieses Grundrecht bestehe „unabhängig von medizinischen Versorgungslagen“. Patienten stehe es frei, „sich über politische Ansichten mit ihren Gesundheitsdienstleistern auszutauschen oder es nicht zu tun“.

Weder Anhaltspunkte, noch Hinweise oder gar Beschwerden

Weder die Landesärztekammer, noch die KV Baden-Württemberg (KVBW) hätten zu der von dem Hausarzt vertretenen Meinung eine „offizielle Position oder Leitlinie veröffentlicht“, berichtet die Landesregierung. Die KVBW merkt an, dass zu dem fraglichen Hausarzt „weder Anhaltspunkte, Hinweise und schon gar keine Beschwerden darüber vorliegen, dass er wegen einer parteipolitischen Einstellung die Behandlung eines GKV-Versicherten abgelehnt hätte“, heißt es. Damit habe sein politisches Statement nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu einem „vorwerfbaren Verstoß gegen die vertragsärztliche Behandlungspflicht“ geführt.

Auch über diesen Einzelfall hinaus sind der Landesregierung nach eigenen Angaben keine Fälle bekannt, in den Ärzte die Behandlung von Patienten mit Hinweis auf unterstellte politische Überzeugungen verweigert oder eine Behandlungsverweigerung angekündigt haben.

Betont wird vom Sozial- und vom Wissenschaftsministerium die tragende Rolle des Arzt-Patienten-Verhältnisses: Vertragsärzte dürften durch nach außen getragene politische Meinungen „keinen Anlass für die Störung dieses Vertrauensverhältnisses geben“. Gleiches gelte umgekehrt auch für Patienten, stellt die Landesregierung klar. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
2.000 I.E. Vitamin D täglich: effektiv und sicher

© Vector light Studio / stock.adobe.com

Arztinformation – Neue Datenauswertung zu Vitamin D für die Allgemeinbevölkerung

2.000 I.E. Vitamin D täglich: effektiv und sicher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Procter & Gamble Health Germany GmbH, Schwalbach am Taunus
Am 28. Juli ist Welt-Hepatitis-Tag.

© Roche Diagnostics

Hepatitis-Screening: noch zu wenig bekannt

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH, Mannheim
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Deutscher Rheumatologie-Kongress

Neue Leitlinie zu Gicht veröffentlicht

Lesetipps
Akute Atemwegssymptome – wieviel trägt die Luftverschmutzung bei? (Symbolbild mit Fotomodell)

© Sofiia / stock.adobe.com

Respiratorische Symptome

Mehr Luftverschmutzung, mehr Antibiotika