Nordrhein-Westfalen
Landtag verabschiedet Krankenhaus-Gesetz
KÖLN. In Nordrhein-Westfalen ist die Basis für eine Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft gelegt worden. Der Landtag hat mit dem "Entfesselungspaket 1" auch Änderungen am Krankenhausgestaltungsgesetz verabschiedet.
Kliniken und Krankenkassen dürfen sich künftig bei der Verhandlung von Versorgungsverträgen nicht mehr unbegrenzt Zeit lassen. Kommen sie binnen sechs Monaten zu keinem Ergebnis, übernehmen die Bezirksregierungen die Entscheidungen.
Bei der Investitionsfinanzierung wird die Pauschalförderung durch Einzelförderungen ergänzt.
Die zusätzlichen Mittel werden gezielt an gewünschte Strukturveränderungen gebunden, etwa die Bildung von Leistungsschwerpunkten oder die Abstimmung zwischen einzelnen Häusern. (iss)