Corona-Impfverordnung

Lauterbach will Corona-Impfkampagne voll ausreizen

Die Corona-Impfverordnung soll bis Ende November gelten – so will es Gesundheitsminister Lauterbach. Vertragsärzte hingegen warnen: Der Systemwechsel käme wohl genau in der nächsten COVID-Risikophase.

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Blick in eine leere Impfkabine – wie hier im Impfzentrum des Landkreises Harz.

Blick in eine leere Impfkabine – wie hier im Impfzentrum des Landkreises Harz.

© Matthias Bein / dpa / picture alliance

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium will die Dauer der Corona-Impfverordnung voll ausreizen.

Nach einem aktuellen Verordnungsentwurf, der der Ärzte Zeitung vorliegt, will Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) die Corona-Impfverordnung und die hälftige Finanzierung der Zentren und Teams bis zum 25. November weiterlaufen lassen. Ein Jahr nach Ende der epidemischen Lage endet die Ermächtigung des Gesundheitsministers, die Impfverordnung zu verlängern.

Systemwechsel in der nächsten Corona-Risikophase?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat daher den Bundestag aufgefordert, bei der Dauer der Impfverordnung nachzulegen. Sie sollte bis mindestens 31. März 2023 gelten.

Die Vertragsärzte warnen, den Systemwechsel von der flexibleren Corona-Impfverordnung zurück zur Schutzimpfungsverordnung des Gemeinsamen Bundesausschuss ausgerechnet Ende November vorzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt seien in den vergangenen beiden Jahren jeweils die Infektionszahlen sprunghaft gestiegen.

Zudem bedürfe die Integration der COVID-19-Schutzimpfung in die vertragsärztliche Regelversorgung längerer Vorbereitungszeit. Mit der aktualisierten Impfverordnung sollen auch Vertrags- und Privatzahnärzte gegen COVID-19 impfen können.

Das Ministerium will vorgeben, dass die ausschließlich privat abrechnenden Zahnärzte COVID-19-Impfungen über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abrechnen sollen. In ihrer Stellungnahme merkt die KBV an, dass die KVen bereits mit Abrechnung der aktuell zugelassenen Leistungserbringer ausgelastet seien. Mehr komme nicht in Betracht. Zudem sei es aus Sicht der KBV nicht zweckmäßig, für Vertrags- und Privatzahnärzte unterschiedliche Abrechnungswege zu etablieren.

Impfzentren sollen Geflüchtete durchimpfen

Zudem sollen Zentren und Teams Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zusätzlich zu einer COVID-19-Impfung auch gegen Masern, Röteln, Mumps, Diphterie und Keuchhusten immunisieren. Darauf hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz Anfang April geeinigt. Empfohlen hatte diese Schutzmaßnahme das Robert Koch-Institut.

Die KBV zweifelt daran, ob die Zentren und Teams tatsächlich diese Aufgabe übernehmen sollten. Mit den Vertragsarztpraxen stehe ein flächendeckendes Netz für die Versorgung der Flüchtenden bereit. Zudem gebe es in den Bundesländern bereits Verträge für die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine mit Schutzimpfungen.(af)

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