Gröhe droht

Letzte Chance für KBV!

Gesundheitsminister Gröhe liest den KBV-Oberen die Leviten - und zählt sie an: Bis zum 23. Mai muss die KBV ihre Skandale in den Griff bekommen, sonst übernimmt das Ministerium die Geschäfte. Die Vertreterversammlung soll Kröten schlucken.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Skeptischer Blick von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Gesundheitsminister Gröhe erhöht den Druck und droht mit einem Staatskommissar.

Skeptischer Blick von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Gesundheitsminister Gröhe erhöht den Druck und droht mit einem Staatskommissar.

© Marius Becker / dpa

BERLIN. Nach Ansicht von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) derzeit nicht "im Einklang mit den Gesetzen verwaltet".

Führt die Vertreterversammlung (VV) der KBV am 23. Mai keine Beschlüsse herbei, um die Affären um den Ex-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler und die Immobilien in der Wegelystraße in Berlin rechtlich eindeutig zu beenden, werde das Gesundheitsministerium die Geschäfte der KBV übernehmen oder einen Beauftragten bestellen, hat der Minister die Spitzen von KBV und Vertreterversammlung wissen lassen.

In einem vierseitigen Bescheid, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, wird Gröhes Abteilungsleiter Dr. Ulrich Orlowski deutlich. Um die Staatsverwaltung draußen zu halten, müssen die Vertreter "unrechtmäßig erworbene Versorgungsansprüche sowie widerrufbare Versorgungszusagen" an den Ex-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler zurückfordern.

Zudem sollen sie weitere Ansprüche gegen Köhler geltend machen wegen einer "sittenwidrigen Vereinbarung" mit einer ehemaligen Justitiarin von KBV und Bundesärztekammer sowie Zahlungen an die geschiedene Frau eines ehemaligen KBV-Hauptgeschäftsführers.

Insgesamt geht es dabei um Millionen Euro. Gröhe hat bereits drei Strafanzeigen gegen den im Februar 2014 krankheitsbedingt ausgeschiedenen Köhler angestrengt.

Frist endet

Erste Reaktion: KBV setzt VV vor VV an

Reaktionszeit: Am Freitag „um die Mittagszeit“ erreichte das Schreiben den Vorsitzenden der Vertreterversammlung Hans-Jochen Weidhaas. Am Samstag leitete er den Bescheid an die Mitglieder der VV weiter.

Vorbesprechung: Am Vortag der Vertreterversammlung sollen die Vertreter zu einer Vorbesprechung zusammenkommen. Die unterschiedlichen Fraktionen sprechen sich vor der eigentlichen VV am 23. Mai ebenfalls ab.

Rechtsgrundlage: Der „Staatskommissar“ steht im Gesetz. Paragraf 79a SGB V sieht eine möglichen Zwangsverwaltung vor.

Der 23. Mai markiert auch das Ende der Frist, bis zu dem die KBV ein Gesamtkonzept für ihre Immobiliengeschäfte in Berlin vorlegen soll. Im Fokus steht eine Konstruktion, die sich KBV und Deutsche Apotheker- und Ärztebank hatten einfallen lassen, um einen Neubau für die KBV in Berlin zu finanzieren.

Die Geschäfte haben ausweislich der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Opposition ein Volumen von 50 Millionen Euro erreicht. Ziel des Aufsichtsverfahrens sei, die Immobiliengesellschaft der KBV zu liquidieren, schreibt Orlowski.

Zuvor müsse die Kommanditgesellschaft (APO KG) jedoch zunächst in "einen rechtmäßigen beziehungsweise genehmigungsfähigen Zustand" versetzt werden. Gegen die Vorgaben der Rechtsaufsicht kann die KBV binnen eines Monats klagen.

Zerwürfnisse indirekt angesprochen

Gröhe liest den KBV-Oberen die Leviten auch in Feldern, die nicht direkt mit Sanktionen zu belegen sind. Es sei "zwingend erforderlich", dass die Vorstandsmitglieder zu "einem einheitlichen und kooperativen Handeln" zurückfänden.

Die Aufarbeitung der zurückliegenden Rechtsverstöße sei von "erheblichem Widerstand und einer internen Spaltung" gestört. Unter diesen Bedingungen könnten Wohl und Funktionsfähigkeit der Körperschaft mit den herkömmlichen Aufsichtsmitteln nicht mehr effektiv geschützt werden.

Mit "diesen Bedingungen" sind die Zerwürfnisse der Lager um KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und seiner Stellvertreterin Regina Feldmann angesprochen.

Das Schreiben sei am Samstag an alle Mitglieder der Vertreterversammlung versandt worden , bestätigte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der "Ärzte Zeitung".

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums bestätigte der "Ärzte Zeitung", dass derzeit an gesetzlichen Regelungen zur Verschärfung der Aufsicht und der Transparenzregeln über die Körperschaften der Selbstverwaltung gearbeitet werde.

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Kommentare
Dr. Christoph Schay 17.05.201610:35 Uhr

Auflösung!

endlich wird von den politischen Versagern im Gesundheitsministerium bei den Versagern der Körperschaften aufgeräumt. Die Zwangsmitgliedschaften der freien Ärzte enden dann automatisch. Herrliche Zustände, wenn sich Ärzte lokal organisieren und mit Krankenkassen Verträge aushandeln. Von ursprünglich 6000 Krankenkassen sind derzeit noch 136 im Geschäft. Tendenz fallend. Diese Vertragsgestaltung schaffen wir locker oder besser noch; wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit den Patienten ab. Die unsinnige wirtschaftliche Verantwortung geben Ärzte auch gerne wieder an die Erfinder zurück.

Dr. Michael Traub 17.05.201608:31 Uhr

Staatskommisar muß keine Drohung sein

Mit Inkrafttreten des Gesunheitsstrukturgesetzes 1993 unter Seehofer war der Staatskommisar als
möglicher Ersatz für die Selbstverwaltung der Ärzte Wirklichkeit geworden. Das käme der Wahrheit
näher als die sogenannte Freiberuflichkeit unseres Standes. Dann wären die Verantwortlichkeiten
auch klarer erkennbar.

Dr. Henning Fischer 17.05.201607:55 Uhr

jetzt wird der Saustall von außen ausgemistet


geht wohl nicht anders.
Gröhe kann gleich bei der BÄK weitermachen.


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