Bundesweites Spenderregister
Linke: „Organspendegesetz droht zu einem Flop zu werden“
Ab März sollen Bundesbürger ihre Organspendebereitschaft über ein Online-Register dokumentieren können. Doch dieses wird offenbar über die Bürgerämter vorerst nicht erreichbar sein.
Veröffentlicht:Berlin. Zwei Jahre hatten Bund und Länder Zeit, um die Infrastruktur für das bundesweite Organspenderregister zu schaffen. Das Register steht bis März zwar in seiner Grundstruktur, der wichtige Zugangsweg über die Bürgerämter wird aber offenbar zunächst verschlossen bleiben. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Petra Sitte der Linksfraktion hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Demnach sollen die Bundesbürger die Möglichkeit erhalten, ihre Organspendebereitschaft über die Internetseite des Registers abzugeben. Dabei müssten sie sich mithilfe der Online-Ausweisfunktion (eID) ihres Personalausweises authentifizieren.
Bürgerämter nicht angebunden
Direkt im Bürgeramt bei der Beantragung eines neuen Ausweises oder der Passausgabe können sie indes keine Erklärung abgeben. Dort sollen sie nach dem „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft der Organspende“, das 2020 beschlossen wurde, aber just bei diesen Anlässen regelmäßig darauf hingewiesen werden, dass sie die Erklärung elektronisch abgegeben können und Infomaterial zur Organspende erhalten. Inwieweit eine Anbindung der Bürgerämter erfolgen soll, werde derzeit noch geprüft, schreibt das BMG.
„Dieses Organspendegesetz droht zu einem Flop zu werden. Denn sein Herzstück, das neue Spenderregister, wird auf absehbare Zeit nicht über die Bürgerämter zu erreichen sein und daher wenig ausstrahlen“, so Sitte. Dabei kritisiert sie auch, dass Länder und Kommunen zwar neue Aufgaben erfüllen sollen, dafür aber keine zusätzlichen Mittel erhalten. „Die Umsetzung folgt dem Prinzip: Der Bund informiert, andere sollen machen“, sagt die forschungspolitische Sprecherin der Linken. Nach fast zwei Jahren Vorbereitungszeit sei dieser Stand der Umsetzung angesichts der akuten Knappheit an Spenderorganen eine herbe Enttäuschung.
Länder wollen mehr Zeit bekommen
Die Länder hätten in verschiedenen Fachgesprächen allerdings deutlich gemacht, dass sie die Abgabe der Organspendeerklärung in den Ämtern „insgesamt sehr kritisch sehen“ – dies nicht nur aus verfassungsrechtlichen, sondern auch aus zeitlichen Gründen, schreibt das Gesundheitsministerium. Technische Voraussetzungen für die Umsetzung seien in den Ländern und Kommunen noch nicht geschaffen worden. Immerhin: Der Weg, dass Bürger mithilfe einer Schnittstelle der Krankenkassen-App ihre Organspendeerklärung abgeben und zur Authentifizierung ihre elektronische Gesundheitskarte nutzen können, soll ab Sommer 2022, genauer ab Juli, bereitstehen.
Zudem steht noch aus, wie die Beratungen zur Organspende in den Hausarztpraxen vergütet wird. Dieses Beratungsgespräch soll alle zwei Jahre möglich sein. Der Bewertungsausschuss sei aufgerufen, bis 31. Dezember 2021 die entsprechenden Vergütungsregeln im EBM zu schaffen. (reh)