Bereitschaftsdienst

MB erfreut über Urteil der Europarichter

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Marburger Bund (MB) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Bereitschaftsdienst.

"Der Europäische Gerichtshof hat in ungewöhnlich deutlichen Worten all jene in die Schranken gewiesen, die am Arbeitszeitbegriff herummanipulieren und Bereitschaftsdienste neu definieren wollen", kommentierte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, die Entscheidung der Richter vom Mittwoch.

Sie hatten in ihrem Urteil klar gestellt, dass nach europäischem Recht Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anzusehen ist.

Geklagt hatte ein belgischer Feuerwehrmann. Dieser will erreichen, dass seine daheim geleisteten Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit anzurechnen sind.

Der Europäische Gerichtshof habe mit seinem Urteil die gültige Definition von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften bestätigt, wie sie auch in den vom Marburger Bund ausgehandelten Tarifverträgen zum Ausdruck komme.

Nach dem Urteil sei die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringe und während deren er der Verpflichtung unterliege, einem Ruf des Arbeitgebers innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ausdrücklich als Arbeitszeit anzusehen, so der MB.

"Wer außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit auf Abruf seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, ist erheblich in seiner Tagesplanung eingeschränkt. Hier darf es keine rechtlichen Schlupflöcher geben", fordert Botzlar. (chb)

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Kommentare
Dr. Ernst Albert Göbel 23.02.201809:30 Uhr

Arbeitszeit

"gefühlt" war das für uns schon immer so. Leider kommt für meine Generation dieses begrüßenswerte Urteil um 60 Jahre zu spät.

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