Pflege
MDK erwartet Ende der "Minuten-Feilscherei"
Bisher wird der Pflegebedarf in Minuten festgehalten. Das neue Begutachtungssystem soll damit Schluss machen. Der Medizinische Dienst der Kassen hofft vor allem auf mehr Sachlichkeit in der Diskussion.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. Wenn das geplante neue Begutachtungsverfahren in der Pflegeversicherung etabliert ist, wird es weniger Streit über die Einstufungen geben, erwarten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Nordrhein-Westfalen.
"Wir erhoffen uns sachlichere Diskussionen als die Minuten-Feilscherei, die wir zurzeit haben", sagte Dr. Martin Rieger, Ärztlicher Direktor des MDK Westfalen-Lippe, vor Journalisten in Düsseldorf.
Rieger setzt auch auf eine bessere Verwendung der Ressourcen. "Das Geld ist schon im System, aber es wird sinnvoller, einfacher und nachvollziehbarer verteilt."
Der MDK Westfalen-Lippe und der MDK Nordrhein haben sich mit jeweils fünf Gutachtern an der Praktikabilitätsstudie zum neuen Begutachtungs-Assessment beteiligt.
Dabei werden die Pflegebedürftigen zunächst nach dem bisherigen Standardverfahren begutachtet und dann nach dem neuen.
Studienergebnisse ab Anfang 2015
Die Ergebnisse der bundesweiten Studie sollen Anfang kommenden Jahres vorliegen, ebenso wie die der zweiten Studie zur Messung des Versorgungsaufwandes in den stationären Pflegeeinrichtungen. Auch daran sind die beiden Dienste beteiligt.
Das neue Begutachtungsverfahren soll frühestens 2017 greifen. Es basiert nicht mehr auf der Erfassung des Aufwands für konkrete Pflegetätigkeiten in Minuten, sondern auf der Bewertung der noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen nach einem Punktesystem. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt.
"Es geht nicht um eine komplett neue Begutachtung, sondern das Messinstrument wird ausgebaut", betonte Rieger. Er hofft, dass das neue System auf eine größere Akzeptanz stoßen wird als das bisherige.
Zumindest bei den Gutachtern und den Versicherten, die an der Studie teilgenommen haben, ist das der Fall, berichtete Ute Schrage, Teamleiterin Pflege beim MDK Westfalen-Lippe.
"Sie haben gesehen, dass die Perspektive weiter ist als bisher", sagte sie. Künftig werden in der Begutachtung neben den körperlichen auch die psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in den Blick genommen.
Assessment wird umfassender
"Das neue Begutachtungs-Assessment ermöglicht eine fundierte Einordnung von körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigten Personen", erläuterte Dr. Barbara Gansweid, Leiterin der Sozialmedizinischen Expertengruppe Pflege in der MDK-Gemeinschaft.
Heute bestehe das Problem, dass der Betreuungs- und Anleitungsaufwand der betreuenden Personen nicht abgebildet wird.
Der Grund: Er fällt nicht in das Raster der "definierten Verrichtungen", für die der Minuten-Aufwand gemessen wird.
Die Begutachtung stützt sich künftig auf fünf Module. Dazu gehören die bisher entscheidenden Bereiche Mobilität und Alltagsverrichtungen, beispielsweise Körperpflege oder Ernährung.
Sie fließen zu 50 Prozent in die Ermittlung der Punkte ein, die über den Pflegegrad entscheiden.
Die Spanne reicht von 15 bis 100 Punkten, wobei 100 Punkte der vollkommenen Unselbstständigkeit und damit dem künftigen Pflegegrad fünf entsprechen.
Die weiteren Bewertungsbereiche sind Kognitiver Status und Verhaltensprobleme, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Die Gutachter müssen in den Bereichen unterschiedliche Kriterien bewerten. "Sie sagten, dass der Ermessensspielraum früher größer war", berichtete Gansweid.
Wenn das neue Verfahren weniger Platz für subjektive Auslegungen lässt, verringert dies das Konfliktpotenzial. (iss)