Kabinettsentscheid erwartet

Spahn trennt Medizinische Dienste vom Kassensystem ab

An diesem Mittwoch berät das Bundeskabinett über das MDK-Reformgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Neuer Streit ist programmiert.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Richtig addieren, sonst Rotstift: Das geplante MDK-Reformgesetz soll das Abrechnen von Klinikleistungen auf eine neue Grundlage stellen.

Richtig addieren, sonst Rotstift: Das geplante MDK-Reformgesetz soll das Abrechnen von Klinikleistungen auf eine neue Grundlage stellen.

© Gina Sanders / Fotolia

BERLIN. Trotz teilweise massiver Kritik hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an seinen Plänen für eine Neuorganisation der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) fest. Der entsprechende Gesetzentwurf wird voraussichtlich an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beraten und verabschiedet.

Mit der Reform sollen die bundesweit 15 MDK grundlegend umgebaut werden. Ziel ist es, die Arbeit der gut 9000 Mitarbeiter in den Beratungs- und Begutachtungsdiensten zu stärken und deren Unabhängigkeit zu gewährleisten, wie dem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Kabinettsentwurf zu entnehmen ist.

Umbau in Körperschaften

So sollen die Dienste nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Kassen tätig sein. Stattdessen sollen sie als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinische Dienste (MD) laufen. Einem Umbau wird auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) unterzogen.

Reformplan MDK

  • Bezeichnung: Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen sollen künftig Medizinische Dienste (MD) heißen.
  • Rechtsform: Die MD sollen als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts laufen.
  • Besetzung: In den Verwaltungsräten sollen auch Vertreter der Patienten und Verbraucher sowie Vertreter der Ärzteschaft und der Pflegeberufe sitzen.

Geplant ist ferner, den MDS vom GKV-Spitzenverband organisatorisch zu lösen und ebenfalls in eine Körperschaft öffentlichen Rechts umzuwandeln. Diese soll als „Medizinischer Dienst Bund (MD Bund) firmieren. Für die Neuorganisation setzt das Ministerium eine klare Frist: Nach maximal eineinhalb Jahren soll die „Umstellungsphase“ beendet sein. Auch die Besetzung der Verwaltungsräte auf Bundes- und Landesebene soll neu geregelt werden.

Die Gremien, die maßgeblich für die Arbeit der Prüfdienste sind, werden breiter aufgestellt. So sollen dort auch Vertreter der Patienten und Verbraucher, der Pflegebedürftigen sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe sitzen. Hauptamtlich bei den Kassen und deren Verbänden Beschäftigte dürfen nicht mehr in den Verwaltungsrat gewählt werden. Für den personellen Neustart wird eine Frist von eineinhalb Jahren gesetzt.

Spahns Umbaupläne hatten schon bei der Veröffentlichung des Referentenentwurfs Anfang Mai für Unmut unter Kassenfunktionären gesorgt. Die geplanten Organisationsstrukturen führten zur Schwächung der sozialen Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten, monierte etwa der MDS. Überdies würde der neue MD Bund komplett vom GKV-Spitzenverband und damit vom Kranken- und Pflegeversicherungssystem „abgekoppelt“, was man strikt ablehne.

Mit den geplanten Änderungen gehe der Gesetzgeber die „wiederholt“ gestellte kritische Frage nach der Unabhängigkeit der Prüfdienste der Kassen an, hält dagegen der Kabinettsentwurf fest. Dasselbe gelte für die Prüfungen von Klinikabrechnungen durch den MDK. Die Abrechnungen sorgen immer wieder für Streit.

Anreize fürs korrekte Abrechnen

Laut Kabinettsentwurf sollen die Kliniken Anreize erhalten, ihre Leistungen korrekt abzurechnen. Um das zu erreichen, soll die Zahl der Prüfungen in einem Krankenhaus von der Quote regelkonformer Abrechnungen abhängen. Heißt: Wer korrekt abrechnet, dessen Prüfquote sinkt. Wer schummelt, muss hingegen eine höhere Prüfquote hinnehmen. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen würden „systematisch reduziert“, heißt es im Kabinettsentwurf.

Diese betreffen auch Operationen an der Grenze ambulant und stationär. Der Streit zwischen Prüfdiensten und Klinikchefs geht dabei zumeist um die Frage, ob die Operationen eher nach vertragsärztlichen oder den höheren Kliniksätzen zu vergüten sind. Das geplante Gesetz will diesen Zwist durch einen weiter gefassten Katalog an ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen in Kliniken entschärfen. Dadurch werde der Entstehung eines der häufigsten Prüfanlässe entgegengewirkt, heißt es in der Kabinettsvorlage. (Mitarbeit: af)

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