Pflegeversicherung

Mehr Qualität durch einen Pflege-GBA?

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KÖLN. In der Pflege ist die Qualitätssicherung zurzeit nur unbefriedigend geregelt. Ein Hauptproblem liegt darin, dass ein Gremium wie der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) fehlt.

Diese Ansicht hat Professor Peter Axer beim 13. Kölner Sozialrechtstag vertreten. Axer ist Inhaber des Lehrstuhls für Sozialrecht in Verbindung mit dem öffentlichen Recht an der Universität Heidelberg.

In der GKV habe sich der GBA zur Schlüsselfigur entwickelt, sagte Axer. Das Gremium habe eine starke institutionelle Basis, mit der es wissenschaftlichen Sachverstand und Erfahrungen implementieren kann.

"Dagegen fällt der Befund in der Pflegeversicherung mager aus."

In der Pflege basiere die Qualitätssicherung im Wesentlichen auf den zwischen den Pflegeeinrichtungen und den Kostenträgern abgeschlossenen Verträgen nach Paragraf 113 SGB XI.

"Es ist fraglich, ob der Vertrag funktional ein geeignetes Instrument ist, um Qualitätssicherung zu betreiben."

Die Verträge basierten häufig auf Kompromissen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Qualitätsanforderungen verwässert werden. "Die Ergebnisse entsprechen nicht immer dem Sachverstand", kritisierte er.

Ein Problem der Verträge liegt für den Juristen in der hohen Zahl der beteiligten Verbände, deren Heterogenität zu Blockaden führen könnten.

Seiner Meinung nach könnte ein Pflege-GBA Sinn machen, für den die an den Verfahren Beteiligten Vertreter benennen. Das Gremium könnte Richtlinien zur Qualitätssicherung erlassen, so der Jurist.

Er sei sich der Zweifel bewusst, die manche an der Legitimationsgrundlage des GBA haben, sagte Axer. Aber: "Gegenüber dem, was zurzeit in der Pflege passiert, ist der GBA ein Hort der demokratischen Legitimation."

Die Bedenken, die dem Bundesausschuss gegenüber geäußert würden, würden zudem auch gegen die Normsetzung per Vertrag greifen. (iss)

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