GBA-Beschluss
Mindestmengen-Regel für Durchführung von Lebertransplantationen geändert
Die postmortale Entnahme von Spenderlebern ist bei der Mindestmengen-Regel nicht mehr anrechenbar. Das teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mit.
Die postmortale Entnahme von Spenderlebern ist bei der Mindestmengen-Regel nicht mehr anrechenbar. Das teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mit.
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