Krankenhauseinweisung

Ministerium winkt umstrittene Richtlinie durch

Das Bundesgesundheitsministerium hat die umstrittene Krankenhauseinweisungsrichtlinie unverändert genehmigt. Der KBV passt das gar nicht.

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BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium hat die umstrittene Krankenhauseinweisungsrichtlinie unverändert genehmigt.

Damit wurde den Bedenken der KBV nicht Rechnung getragen. Die KBV hatte Anfang März in einem Schreiben an Gesundheitsminister Hermann Gröhe appelliert, die Richtlinie in der vom GBA vorgelegten Fassung nicht zu genehmigen.

Weil niedergelassene Ärzte demnach vor einer stationären Überweisung künftig sämtliche ambulanten Behandlungsalternativen prüfen sollen, fürchtet die KBV "das Risiko, dass Vertragsärzte sich im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Krankenhauseinweisungen rechtfertigen müssen".

Es sei den Ärzten schlicht nicht möglich, alle ambulanten Optionen in ihrer Gegend zu kennen.

Bei der Vertreterversammlung der KBV im Februar hatten sich die Delegierten gegen die neue Richtlinie ausgesprochen. Gegenüber Gröhe hatte die KBV daraufhin unter anderem gefordert, dass, sollte die Neufassung der Richtlinie genehmigt werden, die Krankenkassen wenigstens zu verpflichten wären, die Vertragsärzte über das ambulante Behandlungsspektrum in Kenntnis zu setzen.

Diese Forderung hat die Standesvertretung nun erneuert. Jetzt müsse „eine Plattform geschaffen werden, die über alle spezifischen ambulanten Behandlungsangebote in den Regionen“ informiert, heißt es. (cw)

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