GMK-Beschluss

Mobile Teams sollen Corona-Impfzentren ablösen

Aus den Corona-Impfzentren werden mobile Impfteams und Notfallreserve. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder geeinigt. Der Bund soll die Finanzierung bis April 2022 sichern.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht: | aktualisiert:
Die Corona-Impfzentren (hier in den Hamburger Messehallen) sollen laut neuestem GMK-Beschluss ab 30. September zurückgefahren oder geschlossen werden.

Die Corona-Impfzentren (hier in den Hamburger Messehallen) sollen laut neuestem GMK-Beschluss ab 30. September zurückgefahren oder geschlossen werden.

© Christian Charisius / dpa

Berlin. Die Länder wollen sich vorerst nicht vollständig aus der Impfkampagne zurückziehen. Nach Erreichen der „Herdenimmunität“ sollen die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte die Kampagne und die mittelfristig notwendigen Auffrischungsimpfungen aber im Wesentlichen übernehmen.

Die Impfzentren könnten dann bis auf Vorhaltekapazitäten und mobile Impfteams ab dem 30. September zurückgefahren oder geschlossen werden. Grundsätzlich sollen aber alle ausstehenden Zweitimpfungen zu den in den Zentren vorgenommenen Erstimpfungen sichergestellt werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder am Montag einstimmig geeinigt.

Verlängerung bis 30. April

Das Bundesgesundheitsministerium soll nun über eine entsprechende Änderung der Corona-Impfverordnung eine ergänzende Versorgung über den kommenden Winter bis zum 30. April 2022 ermöglichen. Voraussetzung für „tragfähige Rückfall- und Notfalloptionen“ sei zudem eine weitere hälftige Beteiligung des Bundes an den Kosten, heißt es in dem Beschluss, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Die Ministerrunde geht davon aus, dass ab dem vierten Quartal des laufenden Jahres Auffrischungsimpfungen nötig werden. Aufgabe der Länder dabei könne sein, mit mobilen Impfteams die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Obdachlosen- und Asylbewerberheimen sowie Menschen in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen zu impfen. Im ersten Quartal 2021 haben mobile Teams nach Angaben der GMK 4,15 Millionen Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen durchgeimpft.

Bei akuten Ausbruchsgeschehen könnten zudem Riegelimpfungen nötig werden, mahnen die Minister. Die saisonale Grippe könne darüber hinaus die Kapazitäten der niedergelassenen Ärzte im Herbst und Winter schmälern.

Die Haus- und Fachärzte stünden für eventuelle Auffrischimpfungen gegen COIVID bereit, reagierte darauf KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Dienstag. Sobald feststehe, für wen und wann Auffrischungen der Impfung nötig seien, könnten die Bürger in den Praxen geimpft werden – immer vorausgesetzt, es steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Die niedergelassenen Ärzte betreuten ihre Patienten auch in Pflegeheimen und zuhause. Sie könnten auch diese Patienten mit weiteren Impfungen versorgen, betonte Gassen.

Auffrischungsimpfungen mobil

Konkret haben sich die Länder auf folgende Punkte verständigt:

  • Die Länder können die Impfzentren spätestens bis zum 30. September herunterfahren. Gleichzeitig sorgen sie für ergänzende Impfangebote insbesondere durch mobile Impfteams oder Impfbusse. Auffrischungsimpfungen sollen zunächst älteren Menschen angeboten werden.
  • Die Länder stellen sicher, dass die Impfkapazitäten bei Bedarf in kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können. Mit Anbietern können Rahmenverträge über die kurzfristige Aktivierung von Personal geschlossen werden.
  • Der Stand-by-Betrieb soll hälftig von Bund und Ländern finanziert werden.
  • Die Länder bitten das Bundesgesundheitsministerium, die Lieferungen der benötigten Impfstoffe an die Länder auch für den Stand-by-Betrieb zu übernehmen. Länder, die vorübergehend komplett aus der Impfkampagne aussteigen, sollen dem Ministerium vier Wochen vor einem möglichen Wiedereinstieg die benötigten Impfstoffmengen anzeigen.
  • Das Bundesgesundheitsministerium soll zudem prüfen, ob im SGB V Möglichkeiten für Modellversuche geschaffen werden könnten, um „weitere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung beziehungsweise Personen mit medizinischer Expertise“ an Impfkampagnen zu beteiligen.
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