Bundesärztekammer

Montgomery kritisiert Alterstests für Flüchtlinge

Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung von Asylbewerbern ab.

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BERLIN. Die CSU-Bundestagsabgeordneten wollen auf ihrer am Donnerstag beginnenden Klausurtagung die Forderung beschließen, bei allen angeblich minderjährigen Flüchtlingen das Alter festzustellen. Auch im Zuge der Debatte nach der Gewalttat von Kandel in Rheinland-Pfalz hatten mehrere Unionspolitiker gefordert, das Alter von Flüchtlingen etwa durch ein Röntgenbild des Handgelenks zu überprüfen.

So setzt sich etwa die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) für bundeseinheitliche Verfahren bei der Altersfeststellung mutmaßlich minderjähriger Asylbewerber ein. Es sei das „gute Recht des deutschen Staates“, durch ärztliche Tests zu klären, ob die Altersangaben vermeintlich minderjähriger Migranten auch medizinisch nachvollziehbar seien, sagte sie am Dienstag im ZDF. Sie verwies dazu auf positive Erfahrungen mit ärztlichen Untersuchungen zur Altersfeststellung in ihrem Bundesland.

Im Saarland müssten sich minderjährige Flüchtlinge, bei denen Zweifel über das wahre Alter bestünden, seit 2016 einer Altersprüfung etwa anhand der Handknochen unterziehen. Bei 35 Prozent dieser Fälle sei festgestellt worden, dass es sich um Volljährige und nicht um Jugendliche handele.

Die Bundesärztekammer lehnt dagegen ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung von Asylbewerbern strikt ab. "Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit", sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery zur Begründung der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag). Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig.

In Kandel in Rheinland-Pfalz etwa, wo ein junger Afghane eine 15-Jährige erstochen hatte, könne das nun zu Recht geschehen. Montgomery nannte die Verfahren, zu denen auch Genitaluntersuchungen gehören, allerdings "mit großen Unsicherheiten belastet".

Zuletzt hatte die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer dem Bericht zufolge Ende 2016 sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Verfassungskonformität von ärztlichen Altersfeststellungen angezweifelt. (dpa)

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