Antikorruptionsgesetz

Montgomery vermisst klare Merkmale einer Straftat

Das Antikorruptionsgesetz kommt offenbar nicht richtig voran. BÄK-Präsident Montgomery fordert mehr Klarheit im Gesetzentwurf.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Klare Sache: Arzt weist Bestechungsversuch mit eindeutiger Geste zurück.

Klare Sache: Arzt weist Bestechungsversuch mit eindeutiger Geste zurück.

© Halfpoint / fotolia.com

BERLIN. Dass das Antikorruptionsgesetz noch im Gesetzgebungsverfahren steckt, feiert Professor Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), schon als Erfolg. Seinen Kollegen rät er, sich künftig in Zweifelsfällen beraten zu lassen.

In Hamburg werden niedergelassene Ärzte bereits auf die neuen Bestechungsparagrafen im Strafgesetzbuch vorbereitet. In Fortbildungsveranstaltungen hören sie Fallbeispiele, bei denen sie zunächst einschätzen müssen, ob diese unter das neue Antikorruptionsgesetz fallen könnten oder nicht.

Die meisten Antworten beim hanseatischen "Wie würden Sie entscheiden" waren nach Aussagen von Montgomery falsch.

Auch wenn an dem ursprünglichen Gesetzentwurf schon nachgebessert wurde, fehlt dem BÄK-Präsidenten immer noch eines in den neuen Normen: Klare Tatbestandsmerkmale, eine Art "Leporello für die Kitteltasche", wie Montgomery auf der Veranstaltung "Medizin und Recht" in Berlin sagte.

Weil Strafbarkeiten nicht eindeutig festgelegt werden, sollten sich seine Kollegen in Zukunft lieber beraten lassen.

"Große Ungleichbehandlung"

Montgomery wiederholte seine Kritik, dass das geplante Gesetz auch an berufsrechtliche Pflichten anknüpfen soll. Diese Verbindung zum Kammerrecht werde von "allen Juristen, außer den Kassenjuristen" kritisch gesehen.

Das Problem sei, dass teilweise nicht nur in den Ärztekammern, sondern auch in den anderen Heilberufen Unterschiedliches geregelt sei. "Das gibt eine große Ungleichbehandlung", so Montgomery.

Vor dem Grundgesetz könne eine solche gesetzliche Regelung keinen Bestand haben.

Der BÄK-Präsident unterstrich, dass die Ärzte ein eigenes Interesse daran hätten, dass Bestechlichkeit auch im niedergelassenen Bereich unter Strafe gestellt wird. "99 Prozent der Ärzte haben es satt, wegen einem Prozent, das sich falsch verhält, wie die Sau durchs Dorf getrieben zu werden", sagte Montgomery.

Er verwies auf Zahlen der DAK-Gesundheit, nach denen es im vergangenen Jahr zwölf Prozent Korruptions-Verdachtsfälle gegen Ärzte gab, aber immerhin 41 Prozent gegen ambulante Pflegedienste.

"Wir Ärzte sind der kleinere Teil, aber in der Öffentlichkeit werden immer wir an den Pranger gestellt", ärgerte sich Montgomery.

Positiv sei, dass das Gesetz für alle Heilberufe gelte und keine Lex specialis nur für Ärzte sei. Immerhin werde nun auch in der Gesetzesbegründung darauf hingewiesen, dass nach dem Sozialgesetzbuch gewünschte Kooperationen nicht unter den Straftatbestand fallen sollen. Nachzubessern sei aber noch beim angemessenen Strafrahmen.

Gassen kritisiert Versorgungsgesetz

Zuvor hatte Dr. Andreas Gassen, Chef der KBV, dem Versorgungsstrukturgesetz kein positives Zeugnis ausgestellt. Die Selbstverwaltung werde eingeschränkt.

"Und das scheint mir auch kein Versehen zu sein", sagte Gassen. Das Gesamtbild ergebe eine Kurskorrektur in Bezug auf den freien Beruf. "Alle Maßnahmen der letzten 15 Jahre gaben für sich keinen Grund zur Sorge, aber in ihrer Gesamtheit sind sie eine Attacke auf die inhabergeführte ärztliche Versorgung", sagte Gassen.

In den nächsten drei bis fünf Jahren werde sich entscheiden, "in welche Richtung das Gesundheitssystem kippt". Es wäre fatal, "wenn man unser System abfackelt", sagte der KBV-Chef.

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Kommentare
Dr. Henning Fischer 09.02.201617:40 Uhr

das ist doch nur eine weitere Maßnahme zur Vertreibung der deutschen Ärzte


mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung zu verschlechtern, weil uns sonst bei dramatisch steigenden Seniorenzahlen bald die Sozialsysteme um die Ohren fliegen (Vilmar: sozialverträgliches Frühableben)

Bei uns vor Ort hat die Ärztevertreibung schon ganz gut funktioniert: 10 Hausarztpraxen verschrottet

Aber mal was anderes: im Westfälischen Ärzteblatt wurde über einen Kollegen berichtet, der die KV um 200.000 Euro betrogen hat (umgekehrt war es wahrscheinlich mehr) und nun wegen einer Haftstrafe 5-8 Jahre als berufsunwürdig gilt.

Da vergleiche man mal den Fall Hoeneß und dann weiß man was es bewirkt, wenn einem die Bundeskanzlerin mal die Hand gedrückt hat.

BRD: Bananenrepublik Deutschland

Dr. Thomas Georg Schätzler 09.02.201615:29 Uhr

Paragraphen 299a und 299b StGB - verfassungsrechtliche Bedenken!

Es gibt keinen einzigen Gesetzentwurf, vergleichbar mit den geplanten §§ 299a und 299b StGB (Strafgesetzbuch), der a u s s e r h a l b des Gesundheits- und Krankheitswesens entsprechende Professionen und Berufsgruppen ebenso undifferenziert wie undefiniert pönalisieren und strafrechtlich verfolgen will. Beim durchaus berechtigten Kampf gegen die verbreitete allgemeine Korruption verfallen Deutscher Bundestag und Bundesrat in konzertiertes “Ärzte-Bashing” und “Ärzte-Hasser-Attitüde”, ohne konkret strafrechtlich relevante Geschehnisse zu benennen.

Der Kampf gegen Korruption im Allgemeinen, nicht nur bei Selbstständigen und Freiberuflern bzw. in der gesamten Gesellschaft bleibt inkonsequent, wenn gezielt das Gesundheits- und Krankheitswesen bzw. die in der Krankenversorgung freiberuflich Tätigen herausgegriffen und exemplarisch "vorgeführt" werden sollen. Denn im Besonderen sollen die selbstständig niedergelassenen Haus-, Fach- und Spezial-Ärztinnen und -Ärzte diskriminiert, diszipliniert, stigmatisiert und an den öffentlichen Pranger gestellt werden.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats forderte Medizin-bildungsfremd und versorgungsfern im Einzelnen:
Als besonders schwere Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit sollen nicht nur – wie im Kabinettsentwurf – Vorteilsnahme und -gewährung großen sowie gewerbsmäßigen Ausmaßes eingestuft werden. Auch Täter, “die einen anderen Menschen durch die Tat in eine Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung” bringen, sollen dafür bis zu fünf Jahre Haft befürchten müssen. Obwohl dafür der konkrete Tatbestand der fahrlässigen bis vorsätzlichen Körperverletzung längst existiert, wird der juristisch vage Gefährdungs-Begriff "Gesundheitsschädigung" eingeführt.

Darüber hinaus wollten die Gesundheitspolitiker der Länder, dass weitere Interessengruppen das Recht erhalten, Strafanträge wegen Korruption im Gesundheitswesen zu stellen. So sollen nicht nur Berufsverbände, Kammern, Kassen und KVen, sondern auch Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung staatsanwaltliche Ermittlungen ins Rollen bringen dürfen. Da beide Träger auch medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen, seien sie mit ins Boot der Klageberechtigten zu nehmen, hieß es zur Begründung.

Das hat mit Recht und Gesetz nichts mehr zu tun: Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte werden in einem reinen Stellvertreter-Krieg unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig mit “Ärzte-Bashing” überzogen.

Unbeeindruckt von der alltäglichen Korruptionsrealität in Industrie, Handel, Handwerk, bei den Freien Berufen und selbstständig Tätigen verzichtet der Gesetzgeber auf jegliche Strafbarkeitsbewehrung möglicherweise korruptiven Verhaltens durch Handwerks-, Industrie- und Handelskammern bzw. Rechtsanwalts- und Notariats- oder Architekten-Kammern. Stattdessen forciert man verfassungswidriges Sonder-, Gesinnungs- und Populismus-Strafrecht gegen freiberuflich niedergelassene Vertragsärzte.

Ich bleibe dabei, ein neues “Lex-Ärzte” als Sonder- und Gesinnungs-Strafrecht hat im StGB nichts zu suchen. Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein. Einen berechtigten Kampf gegen Korruption, Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit nicht nur bei Beamten, Arbeitern, Angestellten, leitenden Mitarbeitern oder Beauftragten zu führen, darf nicht das gezielte Herausgreifen einer besonders missliebigen Berufsgruppe bedeuten.

Die neuen § 299a und § 299b StGB sind auch wegen ihrer Unbestimmtheit rechts- und verfassungswidrig. Das scheinen jetzt etliche Ärzteverbände und auch die Funktionärseliten der Bundesärztekammer (BÄK) endlich begreifen zu wollen. D a f ü r hätte ein außerordentlicher Deutscher Ärztetag wesentlich besser gepasst als eine weitgehend sinnlose GOÄneu-Debatte.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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