Ärztekorruption
Montgomery will keinen "Kammerknast"
Die Debatte über schwarze Schafe unter den niedergelassenen Kollegen ist längst nicht zu Ende: Während die Opposition im Bundestag eigene Strafrechtspläne ankündigt, relativiert BÄK-Präsident Montgomery seine Forderung nach "polizeilichen" Kompetenzen.
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Will keine Kammerpolizei: Frank Ulrich Montgomery.
© Alex Kraus
BERLIN. Die Opposition im Bundestag fordert weiter Möglichkeiten, strafrechtlich gegen korrupte Ärzte vorzugehen.
Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Carola Reimann (SPD), hat auf der UCB-Netzkonferenz am Wochenende in Berlin angekündigt, in dieser Woche einen Gesetzentwurf dazu in das Parlament einzubringen.
Es sei zwar nur eine kleine Minderheit korrupter Mediziner, die die Mehrheit der Ärzte "terrorisiere", dennoch solle es Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften mit entsprechenden Kenntnissen des komplexen Gesundheitswesens geben.
Reimann sprach sich gleichzeitig gegen mehr Ermittlungsbefugnisse für die Ärztekammern aus.
Er wolle keine "Kammerpolizei" und keinen "Kammerknast", relativierte der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, seine jüngsten Forderungen.
Sein Ziel sei es vielmehr, den Gegensatz aufzuheben, dass entweder der Staat oder die Kammern zweifelhafte Geschäftsbeziehungen von Ärzten mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens oder Unternehmen verfolgen sollten.
Bei der Aufklärung der Transplantationsskandale funktioniere dies bereits. In der dafür ins Leben gerufenen Task Force arbeiteten Ärzte und Richter Hand in Hand. Bei der Verfolgung korrupter Ärzte müssten die Kammern die Möglichkeit erhalten, die "Hunde zum Jagen" zu tragen.
Montgomery betonte, dass das Problem von Korruption und Bestechlichkeit bei einer Minderheit von Ärzten ohne gesetzliche Änderung nicht zu lösen sei. Er wandte sich aber gegen eine "lex specialis" im Strafrecht und schon gar nicht im SGB V.
Auch der CDU-Politiker Dr. Rolf Koschorrek und der Grünen-Politiker Dr. Harald Terpe sprachen sich bei der UCB-Netzkonferenz für einen Ärzte-Korruptionsparagrafen aus.
Dies sei ein politisches Statement in die Öffentlichkeit hinein, sagte Koschorrek. Man dürfe den Patienten aber nicht übertherapieren. (af)