Rückblick zur Bundestagswahl

Nach der Wahl 2005: Die neue Macht von GKV und GBA

Merkels erste Amtszeit: Bei den Krankenkassen entstand vor etwa 15 Jahren ein neues Machtzentrum, heute bekannt als GKV-Spitzenverband. Auch der GBA wurde reformiert. Einblicke in die Konzepte.

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GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist seit dem 1. Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland – auch dank des Wettbewerbsstärkungsgesetz.

© Z6944 Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Schon mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 2002 und dem Wahlrecht der Versicherten waren die Klassenunterschiede im gegliederten System der GKV beseitigt worden. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG, Gesetzentwurf 2006, in Kraft seit 2007) wurden die organisatorischen Konsequenzen für die Spitzenorganisationen der Kassen – bis auf den Ersatzkassenverband Körperschaften des Öffentlichen Rechts – gezogen.

Es entstand der Spitzenverband Bund der Krankenkassen – sich selbst bezeichnet er als GKV-Spitzenverband –, in dem alle Kassen Zwangsmitglied sind. Die Geschäfte führt ein dreiköpfiger Vorstand, kontrolliert von einem Verwaltungsrat. Die ehemaligen Spitzenverbände – AOK-, IKK- und BKK-Bundesverband – verloren ihren Status als Körperschaft des Öffentlichen Rechts und zusammen mit dem vdek ihre Funktion als Verhandlungspartner der Leistungserbringer. Die gesamte Verhandlungsmacht auf Kassenseite ist seit 2007 im GKV-SV monopolisiert.

Grundsätzlich ist die Vertragspolitik des Spitzenverbandes am kleinsten gemeinsamen Nenner aller Kassen ausgerichtet: Sparsamkeit und Vermeidung von Beitragssteigerungen. Die personelle Besetzung des Kassenverbandes gilt als hochkompetent und effizient.

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

  • Umfassende Reform der Finanzierung und Organisation der GKV: Gesundheitsfonds und Morbi-RSA
  • Paradigmenwechsel von der einnahmen- zur morbiditätsorientierten Ausgabenpolitik, Euro-Gebührenordnung für Ärzte.
  • Soziales Korsett und mehr Wettbewerb für die PKV.
  • Mehr Leistungen: Vater-/Mutter-Kind-Kuren, Impfschutz entsprechend STIKO-Empfehlung, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, ambulante Reha auch zu Hause und in Pflegeeinrichtungen.
Das eigentliche Machtzentrum des Gesundheitswesens bildet der Gemeinsame Bundesausschuss: Mit dem WSG wurde ein gemeinsames Beschlussgremium geschaffen, dies wiederum später durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz modifiziert. Eine entscheidende Rolle im GBA spielen die drei neutralen Mitglieder, deren Stimme bei einem Patt von Leistungserbringern und Kassen den Ausschlag gibt. Jeder der drei Unparteiischen leitet mehrere Unterausschüsse, die die Plenumsentscheidungen vorbereiten. (HL)
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