Neue Apothekenordnung tritt in Kraft

BERLIN (af). Mehr Arzneimittelsicherheit, weniger Bürokratie. Das soll die Novelle der Apothekenbetriebsordnung leisten, die am Dienstag in Kraft tritt.

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Die vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet die Apotheker, ein Qualitätsmanagementsystem für das Herstellen von Arzneimitteln einzurichten.

Apothekenkunden sollen künftig mehr Vertraulichkeit bei der Beratung erfahren. Geregelt wird ferner die Betäubungsmittel-Vorratshaltung, was die Palliativversorgung verbessern helfen soll.

Ärzte sollen künftig Palliativpatienten kleine Vorräte an Betäubungsmitteln zur Überbrückung überlassen dürfen.

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