GBA beschließt

Neue Regeln für U-Untersuchung von Kindern

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder neu geregelt. Vorausgegangen waren zehn Jahre Beratungen, wie die Kinderrichtlinie aufgestellt werden könnte - denn die Rahmenbedingungen haben sich stark gewandelt.

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Einige Änderungen hat der GBA für die U-Untersuchung von Kindern beschlossen.

Einige Änderungen hat der GBA für die U-Untersuchung von Kindern beschlossen.

© Dan Race / fotolia.com

BERLIN. Der GBA hat am Donnerstag die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9) neu geregelt.

Wesentliches Element der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern werde die Beobachtung der Interaktionen des Kindes mit den Eltern sein, sagte der Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, das unparteiische Mitglied Dr. Harald Deisler.

In diesem Verhältnis lägen Entwicklungsstörungen, emotionale Unter- und Überforderung und auch Vernachlässigung und Misshandlung begründet.

"Kinderzentrierte" Überarbeitung der Richtlinie

Diesen Punkt strich Patientenvertreter Professor Raimund Geene heraus. Die Überarbeitung der Richtlinie sei "kindzentriert" erfolgt.

Neu ist eine aus dem Dokumentationsheft (Gelbes Heft) entnehmbare Karte. Damit können Eltern in Kita, Schule oder auch beim Jugendamt nachweisen, dass ihr Kind an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen hat.

Damit müssten sie keine vertraulichen Informationen zum Entwicklungsstand des Kindes und zu ärztlichen Befunden mehr weitergeben, sagte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Josef Hecken.

Einstimmige Entscheidung

Bei der letztlich einstimmigen Entscheidung strittig war der Einsatz von Checklisten zur Vorbereitung der Eltern auf die U-Untersuchungen.

Die hätte die Ärzteseite zur Unterstützung der Kinderärzte in der Richtlinie gerne eingeschlossen gesehen, sagte Dr. Sybille Steiner von der KBV.

Als "zaghaften Schritt in die richtige Richtung" hat KBV-Vorstand Regina Feldmann die neu gefasste Kinder-Richtlinie bezeichnet. "Der GBA hat den Rückenwind durch das neue Präventionsgesetz nicht genutzt", beklagte Feldmann.

Die KBV hätte gerne den Kinder- und Jugendärzten ein Instrument zur ausführlichen Sozialanamnese an die Hand gegeben.

Dagegen hatte sich der GKV-Spitzenverband gewandt. Die vorhandenen Fragebögen, wie zum Beispiel die "Mannheimer Liste", seien nicht ausreichend validiert, sagte Dr. Bernhard Egger vom Spitzenverband.

In den vergangenen zehn Jahren haben sich im Umfeld der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern wesentliche Änderungen ergeben. So gibt es inzwischen die Frühen Hilfen.

In 15 von 16 Ländern wurde ein verbindliches Einladewesen aufgebaut. Der GBA selbst hat mehrere neue Untersuchungsverfahren auf ihren Nutzen abgeklopft.

Dazu gehören das Screening auf Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, das Neugeborenen-Screening und das Screening auf Nierenfehlbildungen. (af)

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