Fehlende Haftpflicht
Neue Sanktionen gegen Ärzte geplant
Schwarz-Gelb plant neue Sanktionen gegen Ärzte: Künftig soll die Approbation ruhen, wenn eine ausreichende Berufshaftpflicht fehlt. Geschützt werden sollen damit auch die Ärzte selbst.
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Haftpflichtschutz ausreichend? Künftig könnten sonst Sanktionen drohen.
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BERLIN. Künftig könnten Ärzten Sanktionen drohen, wenn sie keine oder nur eine unzureichende Berufshaftpflichtversicherung haben. Es soll sogar das Ruhen der Approbation angeordnet werden können.
Das geht aus einem Änderungsantrag von Union und FDP zum Patientenrechtegesetz hervor. Damit soll sichergestellt werden, dass Ärzte im Falle eines Behandlungsfehlers nicht ohne eine Berufshaftpflichtversicherung da stehen.
In der Begründung des Änderungsantrages heißt es dazu: Für Patienten sei es von großer Bedeutung, dass Ärzte über eine ausreichende Berufshaftpflicht verfügten.
Schließlich könne nur auf diese Weise für etwaige Schäden ein vollständiger Ausgleich gewährleistet werden - vor allem dann, wenn es sich um größere Schadensersatzzahlungen handele.
Dafür soll die Bundesärzteordnung geändert werden. Damit soll ein Verstoß gegen landes- und berufsrechtliche Vorschriften auch im Bundesrecht geahndet werden können.
Oft soll die Drohung reichen
Bislang mangele es in der Praxis an ausreichenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, heißt es in dem Änderungsantrag.
Die Länder erhalten somit künftig die Kompetenz, verstärkt zu kontrollieren. Wie diese Kontrolle in der Praxis umgesetzt werden soll, wird jedoch nicht erklärt.
Ärztekammern können jedoch in Zukunft eine Sanktion im Falle eines Verstoßes gegen das Bundesrecht verhängen. Die zuständigen Stellen hätten dabei zu berücksichtigen, dass "mögliche Geschädigte in der Lage sein müssen, Schadensersatzansprüche zu realisieren".
In deren Interesse seien die Sanktionen angemessen und verhältnismäßig, heißt es in dem Änderungsantrag. Oftmals reiche lediglich das Androhen von Sanktionen.
Das Patientenrechtegesetz wurde Ende September erstmals im Bundestag beraten. Darin ist geplant, dass sich bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast umdreht. Dann muss der Arzt beweisen, dass seine Behandlung nicht Ursache eines Schadens beim Patienten war.
So war es allerdings auch bereits in der bisherigen Rechtsprechung. Darauf hatte in der Vergangenheit auch die Bundesärztekammer immer wieder verwiesen. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.