Verlängerung der Modellklausel
Neue Studiengänge in Gesundheitsberufen bleiben Zukunftsmusik
Die Bundesregierung will die Einführung regulärer Studiengänge für Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten vertagen und die Modellstudiengänge verlängern. Die Grünen werfen ihr „mangelnde Wertschätzung“ der Gesundheitsberufe vor.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung will die Modellstudiengänge in den Gesundheitsberufen bis 2026 verlängern. Das geht aus den Artikeln 7, 8 und 9 des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hervor. Danach soll die Modellklausel, die bisher bis Ende 2021 befristet ist, weitere fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Seit 2009 können die Länder bei den Ausbildungsangeboten für Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten von den teilweise Jahrzehnte alten Ausbildungsverordnungen abweichen und Studiengänge anbieten. Bereits 2017 war die Klausel schon einmal verlängert worden. Ursprünglich wollte die Regierung deren Geltung sogar um zehn Jahre verlängern. Nach Protesten von Verbänden der Gesundheitsfachberufe hatte sich die Koalition dann auf eine Fortschreibung um vier Jahre geeinigt.
Im Gesetzentwurf heißt es, die Fortschreibung der Modellklausel erlaube es den Ländern, „gewachsene Strukturen zunächst fortzuführen“. Eigentlich hatte sich die Koalition fest vorgenommen, die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen insgesamt neu zu ordnen.
Dazu wird es bis zu den Bundestagswahlen offenbar nicht mehr kommen. Bisher in Angriff genommen sind neue Berufsgesetze für technische Assistenzberufe in der Medizin sowie für Anästhesie- und Operationstechnische Assistenten.
Grüne: Keine Zeit verlieren!
Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen im Bundestag, warf der Regierung vor, „wertvolle Zeit für eine bessere Organisation der Versorgung zu verspielen“. Die erneute Verlängerung der Klausel sei Ausdruck „mangelnder Wertschätzung“ dieser Gesundheitsberufe.
Der Hochschulverband der Gesundheitsfachberufe (HVG) fürchtet, dass die Modellstudiengänge „ausbluten“. „Damit würde der Akademisierungsprozess um Jahrzehnte zurückgeworfen“, heißt es.
Eine bloße Verlängerung der Studiengänge ohne Novellierung der Berufsgesetze erlaube es gerade nicht, die gewachsenen Strukturen fortzuführen, „sondern gefährdet sie“, warnt der HVG in einer Stellungnahme.
Denn von einer ergebnisoffenen Entscheidungsfindung“ für junge Menschen, die sich für diese Berufe interessieren, könne keine Rede sein: Angesichts der geplanten Schulgeldfreiheit in der fachschulischen Ausbildung einerseits und den teils hohen Studiengebühren in den Modellstudiengängen andererseits könne von einer „interessen- und fähigkeitsgeleiteten Entscheidung“ nicht gesprochen werden.
Eine Folge könnte aus Sicht des HVG sein, dass die Modellstudiengänge „in Ermangelung von Studierenden einfach abgeschafft werden“. (fst)