Ärztetag

Neue Vergütungsregeln für BÄK-Vorstand

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DÜSSELDORF. Die Vergütungsregelungen für Vorstandsmitglieder der Bundesärztekammer sind in der Satzung geändert worden. Damit werden die Regelungen aus dem Ehrenamtsstärkungsgesetz von 2013 übernommen.

Darin wurden die Anforderungen an Vergütungsregelungen für Vorstandsmitglieder eines Vereins klargestellt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) können Vereine nun vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit durch die Satzung abweichen und eine Vergütung für die Mitglieder des Vorstandes beschließen.

Für den amtierenden BÄK-Vorstand ändern sich die derzeitigen pauschalen Vergütungen nicht. (bee)

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