Bundesrat
Ja zu neuen Medizinstudium-Regeln
Der Bundesrat hat am Freitag einige gesundheitspolitisch relevante Themen abgearbeitet. Diskutiert wurde über Medizinstudienplätze, Aus- und Weiterbildung von PTA und die Entlastung pflegender Angehöriger.
Veröffentlicht:Vergabe von Studienplätzen
Der Numerus Clausus ist zum Teil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, hatte das Bundesverfassungsgericht bei den Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen Ende 2017 entschieden. Bund und Länder mussten deshalb das Verfahren bis Ende 2019 neu regeln. Der Bundesrat stimmte nun am Freitag der Streichung des Paragrafen 32 Hochschulrahmengesetz zu. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens soll sich künftig nach landesrechtlichen Regelungen, die jeweils einen Staatsvertrag der Länder umsetzen, richten. Durch die Bindung an den Staatsvertrag solle sichergestellt werden, dass bundesweit die gleichen Regelungen gelten.
Länder: Rauchverbot im Auto
Kinder und Jugendliche können sich nicht entziehen, wenn sie im Auto Zigarettenrauch einatmen müssen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum habe festgestellt, dass das Passivrauchen eine Reihe von gesundheitlichen Folgen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche habe, warb Manfred Lucha (Bündnis 90/ Die Grünen), Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg am Freitag im Bundesrat für die Unterstützung einer Gesetzesinitiative, die ein Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren vorsieht. Weltweit würden jährlich 166 000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben. Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen, die die Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht haben, fordern dazu eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz. Wer gegen das Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen mit oben genannten Mitfahrern verstößt, dem droht nach Willen der Länder ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
Pflegende Angehörige entlasten
Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro brutto Unterhaltszahlungen leisten müssen. Das sieht der Gesetzesentwurf zur Entlastung von Angehörigen vor, der bereits in erster Lesung im Bundestag beraten worden ist. Profitieren sollen zum Beispiel auch Eltern von behinderten Kindern, die Anspruch auf eine Eingliederungshilfe haben. Dilek Kalayci; (SPD), Gesundheitssenatorin Berlin begrüßte den Schritt und meinte, diese Entlastung sei jedoch nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Pflegende Angehörige, die sehr belastet seien und oft nur Teilzeit oder gar nicht arbeiten könnten, benötigten weitere Unterstützung – etwa in Form von Familienpflegegeld.
Aus- und Weiterbildung PTA
Die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) soll nach 22 Jahren reformiert werden. Der Gesetzentwurf dazu geht Barabara Klepsch (CDU), Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Sachsen nicht weit genug. Im Bundesrat forderte sie eine grundlegende Überarbeitung des geplanten Gesetzes. Zur Vermeidung eines Fachkräftemangels seien vor allen Dingen eine geregelte Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit wichtig.