Fraktionsübergreifend
Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe präsentiert
Auch der neue Bundestag muss sich mit dem assistierten Suizid befassen. Ein Gesetzentwurf liegt vor.
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Die Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci (SPD, v.l.), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP), Ansgar Heveling (CDU) und Kathrin Vogler (Linke) stellen im Haus der Bundespressekonferenz einen Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe vor.
© Wolfgang Kumm/dpa
Berlin. Die Debatte zur Suizidassistenz nimmt wieder Fahrt auf. Am Donnerstag hat eine Gruppe von 15 Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen außer der AfD einen Gesetzentwurf zur Suizidassistenz vorgelegt.
Damit soll die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung „grundsätzlich unter Strafe“ gestellt werden. Ort der Regelung soll der Paragraf 217 des Strafgesetzbuches sein. Eine Ausnahmeregelung soll zudem sicherstellen, dass es durchaus zu assistierten Selbsttötungen kommen kann. Voraussetzung soll die frei verantwortete Entscheidung für den Suizid sein. Die wiederum soll innerhalb eines Schutzkonzeptes hergestellt werden.
Dafür sollen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in regelhaft zwei Untersuchungen im Abstand von drei Monate den freien Willen des Patienten feststellen, aus dem Leben zu scheiden.
Fraktionsübergreifender Vorschlag
Sterbehilfe: Neuer Anlauf für ein Gesetz
„Assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“
Das Schutzkonzept besteht ferner aus einem weiteren Antrag der Gruppe an den Bundestag, die Suizidprävention zu stärken und leicht erreichbare, interdisziplinäre, alters- und zielgruppenspezifische Beratungs- und palliativmedizinische Angebote zu schaffen. „Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“, sagte Professor Lars Castellucci (SPD) bei der Vorstellung des Entwurfes am Donnerstag in Berlin.
Kathrin Vogler, die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, begründete, warum Kinder und Jugendliche nicht von dem Entwurf erfasst würden. Die Dauer- und Ernsthaftigkeit von Suizidwünschen Heranwachsender sei nicht sicher festzustellen. Vom Aufbau einer Beratungs- und Hilfestruktur könnten aber auch Kinder und Jugendliche in Nöten profitieren, sagte Vogler.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, verwies auf die steigende Zahl vollendeter Suizide. Das begründe das Ziel einer erweiterten Suizidprävention.
Urteil des Bundesverfassungsgericht im Februar 2020
Die erneute Debatte zur Regelung der Suizidassistenz hat Ende Februar 2020 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingesetzt. Die Karlsruher Richter stellten darin fest, dass das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aus dem Jahr 2015 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Seither ist die Suizidassistenz straffrei und nicht geregelt. Der Deutsche Ärztetag strich daraufhin das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Musterberufsordnung.
Insgesamt drei Gesetzentwürfe aus dem Bundestag und ein weiterer des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) wurden in der abgelaufenen Legislatur diskutiert, keiner davon aber beschlossen. Es werden weitere Entwürfe erwartet, unter anderem auch einer von Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD). (af)