Bundestag

Suizidassistenz: Drei Entwürfe in den Schubladen

Ein Urteil aus Karlsruhe hat dem Gesetzgeber eine harte Nuss zu knacken gegeben. Zur Suizidhilfe liegen dem 19. Bundestag drei fraktionsoffene Gesetzesentwürfe vor – die Beratung liegt bei zweien im Fokus.

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Berlin. Der frisch inaugurierte Bundestag wird die Suizidbeihilfe auf die Tagesordnung setzen müssen. Es geht nicht mehr um Verbote, sondern um einen Regelungsrahmen für die Suizidassistenz.

Drei Entwürfe lagen dem 19. Bundestag vor:

Staatliche Beratung: Im Entwurf von Kathrin Helling-Plahr (FDP), Professor Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) steht die Beratung im Vordergrund. Jeder soll das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung erhalten. Einem Suizid soll immer eine kostenlose Beratung vorausgehen, die auch die palliativmedizinischen Möglichkeiten aufzeigt. Dafür soll ein Netz staatlicher Beratungsstellen geschaffen werden. Die Wartezeit soll zwischen zehn Tagen und acht Wochen betragen.

Private Beratung: Der Entwurf von Katja Keul und Renate Künast, beide Bündnis90/Die Grünen, setzt auf Staatsferne. Der Suizidwillige soll sich wenigstens zweimal binnen eines Jahres bei einer „privaten, unabhängigen Beratungsstelle“ vorstellen. Ein ärztliches Gutachten soll die Voraussetzungen für eine Selbsttötung attestieren.

Strafrechtliche Lösung: Keine staatliche Infrastruktur zur Suizidförderung, keine Gütesiegel für Sterbehilfe-Vereine fordert ein Entwurf von Lars Castelucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Stephan Pilsinger (CSU), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke). Geschäftsmäßige Suizidassistenz soll grundsätzlich strafbar sein, aber unter „sehr bestimmten Voraussetzungen“ als „nicht unrechtmäßig“ gelten können. Auch das Gesundheitsministerium hat einen Ansatz mit einer „strafrechtlichen Kernregelung“ in der Schublade“. (af)

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