Bayern

Neuer HVM hat sich laut KV bewährt

Die 2013 veränderten Honorar-Regelungen in Bayern haben die Feuertaufe bestanden. Lediglich kleine Anpassungen will die KV vornehmen.

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MÜNCHEN. Der Anfang 2013 in Bayern eingeführte Honorarverteilungsmaßstab (HVM) hat sich nach Angaben des stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Pedro Schmelz, bewährt.

Der HVM basiert auf der Grundlage aktueller Fallzahlen und weitgehend "festen" Fallwerten in den Fachgruppen. Er wird mit geringfügigen Änderungen in diesem Jahr fortgesetzt.

Neu eingeführt wird eine Ausgleichsregelung für Praxen, bei denen es im Vergleich zum Vorjahresquartal zu einem Rückgang des Gesamthonorars um mehr als 15 Prozent kommt, erläuterte Schmelz bei der Vertreterversammlung der KVB in München. Die Ausgleichsregelung muss beantragt werden und wird individuell bearbeitet.

Betroffen sind etwa 200 Praxen aus fast allen Fachgruppen, berichtete Schmelz. Pro Quartal müssen dafür etwa eine Million Euro eingesetzt werden, die aus dem jeweiligen Honorartopf der Fachgruppe kommen.

Eine Lockerung gibt es bei den Antragskriterien für eine Änderung der RLV- und QZV-Fallwerte. Bisher musste ein Antragsteller beim Obergrenzenfallwert um mehr als 30 Prozent über seiner Fachgruppe liegen. Ab 1. Januar 2014 genügt eine Überschreitung von 20 Prozent.

Trend: Extrabudgetäre Vergütung nimmt zu

Darüber hinaus werden ab dem 1. Quartal 2014 die Überschreitungsgrenzen der RLV- und QZV-Werte von 20 auf 15 Prozent gesenkt. Die beiden übrigen Kriterien - überdurchschnittliche Überschreitung der Obergrenze im Vergleich zur Fachgruppe sowie ein Anteil von mindestens 20 Prozent der beantragten Spezialisierung am Gesamtleistungsbedarf - bleiben unverändert, erläuterte Schmelz.

Nach den jetzt vorliegenden Zahlen sind die Honorare im fachärztlichen Bereich ohne Psychotherapeuten im vergangenen Jahr gegenüber 2012 um 3,4 Prozent auf knapp 3,1 Milliarden Euro gestiegen.

Weniger als 60 Prozent davon entfielen auf Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), wobei ein Trend einer Zunahme der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) erkennbar sei, erklärte Schmelz.

Dass im 1. Quartal 2014 die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahresquartal um 4,5 Prozent gestiegen sind, ist nach Schmelz' Angaben dem "Ostereffekt" geschuldet: In diesem Quartal gab es nur sieben Ferientage, gegenüber zwölf im Vorjahr. "Es wurde also mehr gearbeitet", sagte Schmelz. Er erwarte, dass sich die Fallzahlen im 2. Quartal 2014 wieder auf das normale Niveau einpendeln werden. (sto)

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