Neun KVen fordern Nachschlag für Honorarrückstand
KÖLN (iss). Neun KVen wollen eine Nachschusspflicht der Krankenkassen für Regionen mit einer unterdurchschnittlichen morbiditätsorientierten Gesamtvergütung erreichen.
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Die KVen fordern eine klare gesetzliche Regelung für die sockelwirksame Angleichung der Vergütung.
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Dafür muss der Gesetzgeber noch 2011 die gesetzlichen Grundlagen schaffen, fordern die KVen Brandenburg, Hessen, Nordrhein (KVNo), Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe (KVWL) in einem Positionspapier.
"Die Vergütungsunterschiede zwischen den KVen sind nicht mit Morbiditäts-Unterschieden zu erklären", sagt KVNo-Chef Dr. Peter Potthoff der "Ärzte Zeitung".
Dauerhafter Standortnachteil
Historisch gewachsene Vergütungsunterschiede seien für die betroffenen KVen ein dauerhafter Standortnachteil.
"Es besteht eine eindeutige Rechtsgrundlage für die weitere Erarbeitung eines Konvergenzkonzepts", betont er. Die Umverteilung von Finanzmitteln zwischen den KVen lehnen die Initiatoren des Papiers ab.
Nicht alle KVen wollten unterschreiben
"Vielmehr fordern die KVen von den Kassen, für die Versorgung ihrer Versicherten eine gleiche Leistungsfähigkeit der ambulanten medizinischen Versorgung bundesweit herzustellen", heißt es dort.
"Das Papier hat allen KVen vorgelegen, aber es wollten nicht alle unterschreiben", so KVWL-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden. Die beteiligten KVen wollten klare gesetzliche Regelungen, damit von den Kassen Geld für eine sockelwirksame Angleichung der Vergütung kommt.
Mit Ausnahme von Hessen werden die KVen als Arbeitsgemeinschaft "Länderübergreifender angemessener Versorgungsanspruch" (LAVA) am Mittwoch in Berlin ihre Forderungen präsentieren.
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