GKV-Stabilisierungsgesetz

Regierung denkt über Abschaffung der Neupatientenregelung nochmals nach

Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge des Bundesrats zum GKV-Sparpaket ganz überwiegend ab. Eine der wenigen Ausnahmen: Die vorgesehene Streichung der Neupatientenregelung. Hier will das Bundesgesundheitsministerium „prüfen“.

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Das Bundesgesundheitsministerium will sich das Sparpaket für die GKV nicht vom Bundesrat aufbohren lassen. Doch an einem Punkt ist es kompromissbereit.

Das Bundesgesundheitsministerium will sich das Sparpaket für die GKV nicht vom Bundesrat aufbohren lassen. Doch an einem Punkt ist es kompromissbereit.

© Wolfilser / stock.adobe.com

Berlin. Die Bundesregierung schließt nicht aus, auf die geplante Streichung der Neupatientenregelung doch noch zu verzichten. Vielmehr wolle sie prüfen, „ob zielgenauere Alternativen gefunden werden können“, heißt es in der Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum GKV-Stabilisierungsgesetz. Dabei wiederholt sie ihre Kritik, „valide Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung von Neupatienten durch die Neupatientenregelung“ lägen nicht vor.

Offenbar ist dies aber auch der einzige Punkt, an dem die Regierung sich konzessionsbereit zeigt. Alle weiteren Änderungswünsche der Länderkammer werden abschlägig beschieden. Das gilt auch für die Forderung nach einem höheren Bundeszuschuss von fünf Milliarden Euro.

Der Gesetzentwurf sieht bisher zwei Milliarden Euro Zuschuss sowie ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro für die GKV vor. Der Bund belässt es bei dem Hinweis, er wollte bis Ende Mai 2023 „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung vorlegen“.

Keine Abstriche am Pharma-Sparpaket

Das „Nein“ betrifft insbesondere das geplante Pharma-Sparpaket:

Apothekenabschlag: Beim höheren Abschlag soll es laut Regierung bleiben. Apotheken hätten „Leistungserweiterungen und auch pandemiebedingt Mehrumsätze“ verzeichnet – im Vorjahr 2,5 Milliarden Euro mehr als 2020.

Importförderklausel: Der Regierung lehnt die vom Bundesrat geförderte Aufhebung ab. Durch die Regelung ergäben sich direkte Einsparungen in Höhe von rund 260 Millionen Euro jährlich, heißt es zur Begründung.

Vorgaben für Erstattungsbeträge für Arzneimittel: Der Bundesrat hat den Verzicht auf Vorgaben für neue Arzneimittel gefordert, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen geringen oder einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt hat. Die Rahmenbedingungen für neue Arzneimittel in Deutschland blieben für die Pharmaindustrie „auch im internationalen Vergleich weiterhin sehr attraktiv“: Die Hersteller profitierten weiterhin „in hohem Ausmaße von der freien Preisbildung im ersten halben Jahr nach der Markteinführung eines neuen Arzneimittels“.

Umsatzschwelle für Orphan Drugs: Die Regierung will an der Senkung der Umsatzschwelle von 50 auf 20 Millionen Euro pro Jahr festhalten, ab der eine vollständige Nutzenbewertung verlangt wird. Der Bundesrat hatte 30 Millionen Euro als Schwellenwert vorgeschlagen.

Kombinationsabschlag: Vom geplanten Abschlag bei der Kombination mehrerer Wirkstoffe soll nicht – wie von der Länderkammer gefordert – abgerückt werden. Es sei „sachgerecht, dass beim Einsatz dieser Arzneimittelkombinationen geringere Gesamtkosten entstehen als die Summe der Erstattungsbeträge der einzelnen Arzneimittel“, heißt es zur Begründung. (fst)

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