Niedersachsen: Novelle des Klinikgesetzes sorgt für Ärger
Die Krankenhausgesellschaft kritisiert geplante Veränderungen und kann den Sinn eines neuen Gesetzes nicht erkennen.
Veröffentlicht:HANNOVER. Die Landesregierung hat die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Krankenhausgesellschaft kritisiert das Gesetz.
"Mit dem neuen Gesetz wollen wir die pauschale Förderung der Krankenhäuser stärker leistungsorientiert ausrichten", so Aygül Özkan (CDU), Niedersachsens Gesundheitsministerin.
Bislang nach Anzahl der Planbetten gefördert
Bisher werden die Krankenhäuser pauschal ausschließlich nach der Anzahl der Planbetten gefördert. In Zukunft sollen Bewertungskriterien wie zum Beispiel die Anzahl der behandelten Patienten und die Schwere der Krankheiten ebenfalls berücksichtigt werden.
"Das ist auch schon der einzig sinnvolle Punkt im neuen Krankenhausgesetz", sagt Helge Engelke, stellvertretender Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), der "Ärzte Zeitung".
"Wir brauchen kein neues Krankenhausgesetz, weil wir seit mehr als 25 Jahren ein funktionierendes Krankenhausfinanzierungsgesetz haben, das genügt."
"Wie dann Fachabteilungen geplant werden, ist mir schleierhaft"
Engelke kritisiert, dass der Krankenhausplanungsausschuss sich möglicherweise bald nur noch als beratendes Gremium verstehen darf und nicht mehr, wie bisher, als eine Gruppe, mit der Einvernehmen herzustellen ist.
"Außerdem sieht das Gesetz vor, Gebietsbezeichnungen der Ärzte zu streichen", kritisiert Engelke: "Wie dann Fachabteilungen geplant werden sollen, ist mir schleierhaft."
Offenbar sollen anstelle von Gebietsbezeichnungen Fachpläne eingeführt werden, so Engelke. "Klare Angaben zu Art und Nutzen fehlen aber", so der Vize der NKG.
Robbers weist Kritik zurück
Dr. Boris Robbers, Referatsleiter Krankenhäuser beim Niedersächsischen Sozialministerium, wies die Kritik zurück: "Zwar streichen wir eventuell die Formulierung, dass mit dem Planungsausschuss einvernehmliche Regelungen hergestellt werden müssen, aber nur deshalb, weil bereits ein Bundesgesetz zur Einvernehmlichkeit verpflichtet."
In der Tat will sich das Land nicht an die Gebietsbezeichnungen der Weiterbildungsordnung binden. "Aber wir lehnen uns an sie an", sagt Robbers.
Im Zweifel wolle das Land aber frei sein, "zum Beispiel auch spezialisierte Schlaganfallbehandlung in Niedersächsischen Krankenhäusern zu installieren, das können wir mit Gebietsbezeichnungen nicht."