Berufsqualifikation
Notfallsanitäter: Steiniger Weg zur Anerkennung
Für den Beruf des Notfallsanitäters stehen ausländische Bewerber nicht gerade Schlange. Und die wenigen Interessenten brauchen viel Geduld.
Veröffentlicht:Berlin. Notfallsanitäter werden in Deutschland händeringend gesucht, der Andrang ausländischer Interessenten für diesen Beruf hält sich aber offenbar in Grenzen. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Anerkennungsverfahren für Notfallsanitäter hervor. Hinzu kommt, dass bei denjenigen, die sich für eine Berufsausübung in Deutschland interessieren, es häufig an Sprachkenntnissen mangelt oder die zur Anerkennung notwendigen Unterlagen unvollständig sind.
Wenige Anträge auf Anerkennung
So stellen in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen seit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes im Jahr 2014 jeweils etwa zehn Interessenten pro Jahr einen Antrag auf Berufsanerkennung. In Hamburg wurden zwischen 2016 und 2018 insgesamt 16 Anträge gestellt, in Rheinland-Pfalz waren es zwischen 2015 und 2019 insgesamt 15 Anträge. In den meisten anderen Bundesländern war die Zahl einstellig.
Ist ein Antrag auf Anerkennung der Berufsqualifikation gestellt, soll über ihn eigentlich innerhalb von vier Monaten entschieden werden. Das gelingt allerdings nur sehr unterschiedlich. So gab Brandenburg an, die Frist könne in den meisten Fällen eingehalten werden, in Niedersachsen ist das nur teilweise der Fall, in Baden-Württemberg sogar eher selten. Hauptgrund sei der enorme Aufwand für die Überprüfung der Berufsqualifikation. So entsprächen viele Unterlagen nicht den Vorgaben, seien nur in schlechter Qualität übersetzt oder enthielten andere Bewertungssysteme.
Das Nachfordern von Unterlagen und deren sorgfältige Prüfung erfordere viel Zeit und führe dann unweigerlich zu einer langen Verfahrensdauer, heißt es dazu in der Stellungnahme aus Bayern. Brandenburg gibt an, dass viele Antragsteller große Probleme hätten, ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Problematisch sind nach Angaben aus Bayern und Hamburg auch die großen Unterschiede bei den nichtärztlichen Ausbildungen im Rettungsdienst.
Viele halten bundeseinheitliche Regelungen für sinnvoll
Positiv bewertet Hessen, dass es möglich ist, Berufserfahrung als Ausgleich für Defizite in der Ausbildung in Nicht-EU-Staaten zu berücksichtigen.
Aus den Stellungnahmen der Länder geht hervor, dass sie eine bundesweite Vereinheitlichung der Regelungen für sinnvoll halten. Sowohl bei den Sprachkenntnissen als auch bei den Anpassungsmaßnahmen. So schlägt Brandenburg die Einführung eines bundeseinheitlichen Anpassungslehrgangs vor, da die niedrigen Fallzahlen in den einzelnen Bundesländern einen solchen nicht rechtfertigten. In Nordrhein-Westfalen können teilweise gar keine Kenntnis- oder Eignungsprüfungen angeboten werden, „da es an der Bereitschaft der Bildungseinrichtungen und der Prüferinnen und Prüfer fehle“. Grund sei die geringe Vergütung für einen verhältnismäßig hohen Aufwand.
Ausländische Bewerber für den Beruf des Notfallsanitäters müssen mit einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung ihre Qualifikation nachweisen.