Bundesweite Regelung angestrebt

ÖGD fordert: Gesundheitsämter müssen immer von Ärzten geleitet werden

Wie in Hessen sollten auch in anderen Bundesländern die Gesundheitsbehörden mit leitenden Ärzten besetzt werden, fordert der BVÖGD. Schließlich müssten die Ämter vielfältige ärztliche Aufgaben übernehmen.

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Im öffentlichen Gesundheitsdienst herrscht akuter Ärztemangel. Ein arztspezifischer Tarifvertrag soll Mediziner dazu bewegen, bei Gesundheitsämtern tätig zu werden.

Im öffentlichen Gesundheitsdienst herrscht akuter Ärztemangel. Ein arztspezifischer Tarifvertrag soll Mediziner dazu bewegen, bei Gesundheitsämtern tätig zu werden.

© Stefan Puchner / dpa / picture alliance

Berlin. Der Bundesverband Öffentlicher Gesundheitsdienst (BVÖGD) fordert, Gesundheitsämter standardmäßig mit Ärztlichen Leitern zu besetzen. Die Behörden müssten vielfältige ärztliche Aufgaben stemmen, betont der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Johannes Nießen in einer Mitteilung von Donnerstag.

„Schuleingangsuntersuchungen, Betreuung von psychisch Kranken und Wohnungslosen, Infektionsschutz, Impfungen und vieles mehr: Die Ämter leisten sehr vielfältige ärztliche Aufgaben. Natürlich muss daher eine Ärztin oder ein Arzt sie leiten.“

Die Grundlagen für die Bewältigung dieses breiten Aufgabenspektrums werden laut dem Verband in der fünfjährigen Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen vermittelt. Deshalb sähen einige Landesgesetze aus gutem Grund für den ÖGD eine Amtsleitung nur mit der entsprechenden fachärztlichen Qualifikation vor, zum Beispiel in Hessen. Solche Regelungen sollten laut Nießen auch bundesweit gelten.

Nichtärztliche Leitung ist „keine Option“

Bestrebungen etwa in Berlin und anderswo, eine nichtärztliche Verwaltungsleitung einzurichten, erteilt der Leiter des Kölner Gesundheitsamtes eine klare Absage. „Das ist überhaupt keine Option“, stellt Nießen klar. Sofern in Ausnahmefällen keine geeigneten Bewerbungen für eine Amtsleitung durch Ärztinnen und Ärzte mit der entsprechenden abgeschlossenen Facharztweiterbildung zur Verfügung stünden, sollten die entsprechenden Qualifikationen nachgeholt werden.

Der BVÖGD fordert gegen den Ärztinnen- und Ärztemangel im ÖGD attraktive und langfristige Perspektiven für Bewerberinnen und Bewerber. Entscheidend sei dabei ein arztspezifischer Tarifvertrag im ÖGD, damit die Ämter im Wettbewerb um Fachkräfte mit Krankenhäusern, Praxen oder dem Medizinischen Dienst der GKV mithalten könnten – „Stichwort ‚gleiche Bezahlung für gleiche Facharztqualifikation‘“, so Nießen.

Der BVÖGD-Vorsitzende lobt, dass die Kommunen mit Mitteln aus dem sogenannten Pakt für den ÖGD zusätzliches Personal einstellen könnten. „Wichtig ist aber, dass wir eine langfristige Perspektive bieten können und nicht nur befristete Verträge“, so Nießen. (kaha)

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