Abtreibung
Reform von §219a sorgt weiterhin für Zwist
Im Bundestag wurde am Freitag in erster Lesung über die Reform des Paragrafen 219a abgestimmt. Die FDP grätschte allerdings bereits im Vorfeld zwischen den mühsam gefundenen Kompromiss der Koalition.
Veröffentlicht:BERLIN. Der mühsam gefundene Koalitionskompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen wird am Freitag in den Bundestag eingebracht. Mit der Reform sollen sich Schwangere leichter als bisher über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können.
So dürfen Ärzte und Kliniken über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.
Justizministerin Katarina Barley (SPD) verteidigt den mühsam ausgehandelten Koalitionskompromiss zu Informationen über Abtreibungen. Er verbessere die Situation der betroffenen Frauen wesentlich – gegenüber der jetzigen Lage, aber auch im Vergleich zu einer Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a, sagte sie im Bundestag bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes.
„Die Frauen werden es künftig wesentlich leichter haben, in der Notlage, in der sie sich befinden, an die Informationen zu kommen, die sie brauchen“, so Barley Zudem sei garantiert, dass diese Informationen aus seriöser Quelle kämen. Allerdings gibt es innerhalb ihrer Partei nach wie vor kritische Stimmen gegen den Kompromiss.
Der Bundestag stimmt noch nicht über die geplante Neuregelung ab. Im Anschluss an die erste Lesung wird der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse verwiesen, wo die Fachpolitiker über eventuelle Änderungen beraten.
FDP will wegen § 219a vors Verfassungsgericht
Die FDP droht derweil wegen der geplanten Neuregelung zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche mit einem Gang zum Bundesverfassungsgericht. Der Koalitionskompromiss zum Paragrafen 219a sei „verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae am Donnerstag.
„Die Berufsfreiheit der Ärzte und die Informationsfreiheit der Frauen werden unverhältnismäßig beeinträchtigt, wenn über eine erlaubte Tätigkeit nicht hinreichend informiert werden darf“, kritisierte Thomae. Sollte es zu keinen weiteren Änderungen am Gesetzestext kommen, wolle die FDP einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgericht prüfen.
Bereits nach Bekanntwerden des Kompromisses ätzte die FDP und sprach von einem „Kotau der SPD“.
Kritik hat allerdings auch die SPD geäußert. Dabei ging es vor allem um die Kosten für die geplante Studie zu den psychischen Folgen einer Abtreibung. Einige SPD-Mitglieder hätten nach wie vor gerne eine Streichung des Paragrafen gesehen.
Das sieht der Kompromiss zu §219a vor
Das Kabinett hatte vor gut einer Woche den mühsam gefundenen Kompromiss beim Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen. Stimmt auch der Bundestag den Änderungen zu,
- dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
- müssen Ärzte betroffene Frauen für weitergehende Informationen allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.
- sollen im Internet und bei den Beratungsstellen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können.
SPD, FDP, Grüne und Linke wollten den Paragrafen ursprünglich streichen. Kritiker beklagen, Frauen könnten sich weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren. (dpa)
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