Antwort der Bundesregierung
Organspenderegister bleibt offline bis Anfang 2024
Eigentlich sollte das Register für Organ- und Gewebespenden schon im März 2022 starten. Nicht nur die IT erwies sich als zu komplex – auch der Dissens von Bund und Ländern bremst das Projekt.
Veröffentlicht:Berlin. Das Organspenderegister (Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, OGR) wird voraussichtlich im ersten Quartal kommenden Jahres starten können. Geplant war eigentlich, dass es seinen Betrieb zum 1. März 2022 aufnehmen sollte.
Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag erklärt. Die Bundesdruckerei GmbH, die als externer Dienstleister mit dem Projekt beauftragt wurde, habe die Verzögerungen unter anderem mit der Komplexität des Vorhabens begründet.
Komplexes Digitalprojekt
Denn es handele sich ein „anspruchsvolles, komplexes Digitalprojekt, an dem eine Vielzahl von Akteuren beteiligt sind – unter anderem die gesetzlichen Krankenhäuser, Krankenhäuser, die gematik oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), heißt es zur Begründung.
Seine gesetzliche Basis hat das Register im Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das der Bundestag bereits Mitte Januar 2020 beschlossen hat.
Das Gesetz erweitert den Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und sieht vor, dass geeignete Aufklärungsunterlagen und Organspendeausweise für Hausarztpraxen, Pass- und Meldeämter sowie bei Erste-Hilfe-Schulungen zur Verfügung gestellt werden.
Bund-Länder-Verhandlungen ohne Ergebnis
Bisher seien – im Wesentlichen für die Konzeptionierung des Registers und für Softwareentwicklung – sieben Millionen Euro aufgewendet worden, heiß es in der Antwort.
Teil des Problems sind auch die festgefahrenen Bund-Länder-Verhandlungen. Dazu habe zuletzt im Januar 2022 das vierte Bund-Länder-Gespräch auf Fachebene mit den Innen- und Gesundheitsressorts stattgefunden. Wörtlich heißt es dazu: „Die Fragen im Zusammenhang mit der Anbindung der Bürgerämter an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende konnten auch in diesem Gespräch nicht abschließend geklärt werden.“
Im Gegenteil: Im Februar 2022 hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) den Bund aufgefordert, eine Änderung des Transplantationsgesetzes herbeizuführen. Ziel: Die Ausweisstellen in den Bürgerämtern sollten wieder von der Verpflichtung befreit werden, die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort in das OGR sicherzustellen.
Die Zahl der Organspenden ist 2022 im Vergleich zum Jahr davor um rund sieben Prozent zurückgegangen. Nur noch 869 Menschen haben nach ihrem Tod Organe gespendet. (fst)