Hängepartie

Organspende-Online-Register: Offline wegen Bund-Länder-Zwist?

Eigentlich sollen Bürgerämter ab März Anlaufstationen werden, wo sich Menschen für oder gegen die Organspende entscheiden. Trotz zwei Jahren Vorlauf droht ein Desaster – und nichts Gutes mit Blick auf die Regelung einer möglichen Corona-Impfpflicht.

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Idee des Gesetzes ist es, Menschen in Alltagssituationen mit der Frage nach der Organspende zu konfrontieren. Doch das Online-Register wird noch vor seinem Start von einem Bund-Länder-Streit ausgebremst.

Idee des Gesetzes ist es, Menschen in Alltagssituationen mit der Frage nach der Organspende zu konfrontieren. Doch das Online-Register wird noch vor seinem Start von einem Bund-Länder-Streit ausgebremst.

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Berlin. Die Hängepartie um das geplante Organspende-Register lässt für ein umfassendes Register im Kontext einer möglichen Corona-Impfpflicht nichts Gutes erwarten. Kurz vor dem eigentlich geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wird die Verantwortung zwischen Bund und Ländern hin und her geschoben.

Ab 1. März soll das Gesetz den Bürgern die Option eröffnen, in einem Online-Register jederzeit ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, widerrufen oder ändern zu können. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern sollen den Bürgern beim Kontakt Informationsmaterial und Organspendeausweise aushändigen und auf weitere Informationsmöglichkeiten – beispielsweise beim Hausarzt – verweisen.

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Bei wem der Bund die Schuld für die Malaise sieht, wird in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hinreichend deutlich: Schon parallel zum Gesetzgebungsverfahren – also noch 2019 – hätten die zuständigen Bundesoberbehörden des Bundesgesundheitsministeriums „mit der Planung der erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen sowie der möglichen Konzeption der Registerarchitektur begonnen“, heißt es in der Antwort.

Zeit mit Zuständigkeitsgerangel verplempert

Das Kernproblem besteht darin, wer den Anschluss der Bürgerämter an das Register bezahlen soll. Laut Grundgesetz dürfen Gemeinden oder Gemeindeverbänden keine Aufgaben unmittelbar durch ein Bundesgesetz übertragen werden – die Länder sind also zwingend mit im Boot.

Nach mehr als einem Jahr Gerangel erklärte sich im Juni 2021 zunächst die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) für unzuständig in dieser Frage und sah die Gesundheitsressorts in der Pflicht. Seit vergangenem Sommer gab es dann drei Bund-Länder-Fachgespräche zur Abklärung offener Fragen – ein viertes ist laut Bundesregierung für Mitte Januar geplant gewesen.

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Doch ob ab März wie vorgesehen das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Online-Register tatsächlich starten kann, ist nicht ausgemacht: „Das Ergebnis dieses Gesprächs bleibt vor einer Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Bundesregierung abzuwarten“, heißt es skeptisch. Denn die Zeichen stehen nicht auf Konsens. Der Bund führe „keine Verhandlungen mit den Ländern über die Übernahme der zu erwartenden zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen“, erklärt die Bundesregierung.

BMG verweist auf eigene Vorleistungen

Forderungen der Länder auf Arbeitsebene, der Bund müsse die Kosten für Anpassungen der EDV-Systeme in den Kommunen übernehmen, hat das BMG bisher abgelehnt. Denn der Bund habe bereits „einen erheblichen Teil für die technische Umsetzung des Gesetzes geleistet“. Ein vorläufiges Scheitern des Registers könnte somit voraussichtlich nur durch einen politischen Kompromiss jenseits der Fachebene verhindert werden.

Vor diesem Hintergrund will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einer allgemeinen Corona-Impfpflicht auf ein Impfregister gerne verzichten. „Wir können die Impfpflicht auch monitorisieren ohne Impfregister“, sagte er am Dienstag im Deutschlandfunk. Er warne davor, auf ein Register zu setzen.

„Der Aufbau eines Impfregisters dauert lange und ist auch datenschutzrechtlich nicht unumstritten.“ Wie eine Impfstatus-Kontrolle ohne Register möglich sein soll, wollte Lauterbach nicht sagen. Zur Begründung hieß es, er wolle den noch zu formulierenden Anträgen im Bundestag nicht vorgreifen. (fst, mit dpa-Material)

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