Kinderschutz

Pädiater monieren "Halbherzigkeit"

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte wirft der Bundesregierung vor, das Thema Kindergesundheit zu wenig in den Mittelpunkt zu stellen. Auch das Selbstbestimmungsrecht der Kinder stehe nur dann oben auf der Agenda, wenn es gerade opportun sei.

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WEIMAR. Trotz der erneuten Einsetzung der Kinderkommission im Deutschen Bundestag befürchtet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dass der Kindergesundheit auch in der neuen Legislaturperiode politisch kein hoher Stellenwert zukommen wird.

Diese Sorge hat BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann beim Kongress für Jugendmedizin in Weimar geäußert. Auch die neue Bundesregierung habe offensichtlich nicht die Absicht, einen Kinderbeauftragten zu etablieren, wie dies von den Kinder- und Jugendärzten nach der Bundestagswahl gefordert und in Berlin auch politisch debattiert worden ist.

Zudem sei auch nicht davon auszugehen, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden und Gesetze in Zukunft daraufhin überprüft werden, ob sie dem Wohl der Kinder zuträglich sind, moniert Hartmann.

Jüngstes Beispiel dafür sei die "Halbherzigkeit vieler Abgeordneter im Deutschen Bundestag" zum Thema Selbstbestimmungsrecht für Kinder.

Während sie sich im Fall von Sebastian Edathy (SPD) "angewidert" abwendeten, weil dieser Bilder von (halb-) nackten Kindern gekauft und angesehen haben soll, hätten gleich 434 Abgeordnete bedenkenlos dem Gesetz über den "Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" zugestimmt.

Zustimmung zu geplanter Initiative von Thüringen

Für Hartmann habe Religionsfreiheit aber dort ihre Grenzen, wo die körperliche und seelische Unversehrtheit eines Kindes nicht mehr gewährleistet würden.

Er erinnerte daran, dass sich der BVKJ bereits seit einigen Jahren gegen den "vielfältigen Missbrauch entblößter Kinder in der Werbung auch auf Wahlplakaten ausgesprochen hat".

Auf positive Resonanz bei den Pädiatern stieß deshalb der Vorstoß von Thüringen, das im Bundesrat eine Entschließung zur "Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz" einbringen will.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, "schnellstmöglich" einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, wonach das "gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen unter Strafe zu stellen ist."

Nur mit solchen strafrechtlichen Ahndungen könne die Menschenwürde der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Zukunft besser gewahrt werden, heißt es in der Begründung zum Antrag des Bundeslandes Thüringen.

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Kommentare
Dipl.-Med Matthias Junk 18.03.201415:23 Uhr

Verantwortungsbewußtsein ist definierbar

Nur wenn das Denken, Reden und Handeln eines Menschen kompatibel ist mit der automatisch bestehenden Verpflichtung, diese Welt und das, was dem eigenen Verantwortungsbereich untersteht, dem Nachwuchs ohne schlechtes Gewissen und ohne imaginäre juristische Schadensersatzforderungen zu übergeben, ist jemend moralisch integer.
Wer ein geerbtes Schwert weiter zum Töten nutzt und es als solches auch weitervererbt, der ist selbst für alles Leid, was am Schwert schon klebte, bevor es seiner eigenen Verantwortung übergeben wurde, symbolisch mitverantwortlich. Wer es aber zum Spalier für Rosen oder zur Pflugschar umschmiedet - oder es einfach zerstört, der handelt im o.g. Sinne verantwortlich.
Das betrifft alle Erbschaften - vor allem aber die virtuellen - denn für das Unschädlichmachen von grausamen und bösen Gedanken und zu Traditionen gewordenen Gedankengebäuden braucht keiner einen Anderen ( wie etwa einen Handwerker - z.B. ggf. beim "Schwert") - da reicht Geist und Mut !
Den hatten in den letzten Jahrtausenden offenbar zu wenige - nun ja, das ist auch erst in unserem Teil der Welt seit wenigen Generationen ohne Gefahr für Leib und Leben möglich (und selbst bei uns noch nicht gänzlich...). Deshalb müssen wir es uns endlich trauen und uns dabei gegenseitig unterstützen. Vor allem aber sollten wir unserem Nachwuchs Mut und Geist anerziehen. Für den Widerspruch, den der Nachwuchs gegen allzuviel unseres "Erbes" hoffentlich immer mehr aufbringt. Wer Knaben beschneidet, ist aus meiner Sicht in verschiedener Hinsicht in seiner Menschlichkeit behindert. Und oft sind daran "Erbschaftsangelegenheiten" verantwortlich. Also: lernt, Erbe auszuschlagen. Bei vorhandenem Charakter käme das vor...ist aber schwer. Und: man bekommt das Gefühl, seine Familie ein bissel zu verlassen oder gar zu verraten. Wenns sein muss ... (PS: hier leben wir auf dem Flecken Erde, wo so viel Menschen wie nirgends sonst auf dem Globus mit dem Mut oder Charakter leben, z.B. religiöses Erbe abzulehnen. In Ostdeutschland ist der weltweit höchste Prozentsatz an Menschen vorhanden, die den Mut haben, das Bild von der väterlichen Behütung und Bewahrung durch ein übergeordnetes göttliches Prinzip als unwahrscheinlich wahr-zu-nehmen - ggf. auch "zu befürchten" - und die daraus ableitbare Konsequenz annehmen, dass wir für alles Gestaltbare die Fäden der Gestaltbarkeit als intelligente Wesen selbst in den Händen halten und diese Verpflichtung einen weitaus höheren Moralanspruch stellt, als das traditionelle Gehorchen kindlich bleibender Geschöpfe verlangt...vor allem aber stirbt damit jede "höhere Legitimation" als religiöses Erbe, das militante Prinzip des Opferns und des sich gegenseitig Bekriegens für den Erhalt von Seelenheil und Wahrheit beibehalten zu müssen. Das ist und war schon immer eigentlich verrückt...nur dass diese Verrücktheit - wie fast jede andere auch - erst von den Anderen, die den Auffälligen als auffällig wahrnehmen können, erkannt und behandelt werden kann - leider selten vom Verrückten selbst)
Und wo ordnen sich da unsere tollen Volksvertreter ein?
Auch bei diesem Beschluss - wie bei etlichen anderen auch...?
Welch ein "evolutionäres Glück", dass das allgemeine Leben auch ohne Regierungsbeschlüsse weitergeht - und mitunter geradezu erst gegen diese: es leben das Ende des dritten Reiches und "unsere" friedliche Revolution

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