Palliativmedizin wird Teil des Medizinstudiums
BERLIN(hom). Das Fach Palliativmedizin wird als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte mit aufgenommen. Dies sieht das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegeberufs im Krankenhaus vor, das der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag verabschiedet hat.
Mit dem Gesetz werde eine weitere Grundlage für eine umfassende und kompetente medizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen, hieß es. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung der Länderkammer.