Baden-Württemberg

Paragraf 73b ist Wahlprüfstein

Parteien-Check auf dem Hausärztetag in Baden-Württemberg: Während die SPD den Hausärzten programmatisch beim Thema Hausarztverträge am nächsten steht, müssen dagegen Grüne und CDU Kritik einstecken.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg (l.) und Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg (l.) und Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

© [M: ths], F.: U. Regenscheit, Stefan Maria Rother

STUTTGART. Die SPD spricht sich dafür aus, am Zwang für Krankenkassen festzuhalten, Hausarztverträge anzubieten.

Zudem wollen die Sozialdemokraten die umstrittene Refinanzierungsklausel in Paragraf 73 b Absatz 5 gestrichen sehen. Danach muss vertraglich festgeschrieben sein, dass die hausarztzentrierte Versorgung nicht teurer ist als die Regelversorgung.

"Wir wollen zum Rechtszustand vor 2010 zurück", stellte Hilde Mattheis klar, stellvertretende Sprecherin für Gesundheit in der SPD-Bundestagsfraktion.

Sie bezeichnete ihre Partei beim baden-württembergischen Hausärztetag am Samstag in Stuttgart als "verlässlichen Partner der Hausärzte". Ein Vertreter der FDP war wegen des Bundesparteitags der Liberalen nicht auf dem Podium vertreten.

Auch Grüne wollen Refinanzierungsklausel streichen

Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, stimmte mit der SPD darin überein, die von der schwarz-gelben Koalition eingeführte Refinanzierungsklausel zu streichen.

Allerdings möchte Bender auch den Zwang für Kassen kippen, 73b-Verträge zu schließen. "Der Weg über Zwang und Schiedsamt führt nicht weiter", sagte Bender. Wenn Hausärzte gute Angebote machten, würden die Kassen "nicht blöd sein" und diese nicht aufgreifen.

Bender verwies als Beispiel auf die DAK Gesundheit, die erst den Weg des Schiedsverfahrens gesucht und nun den Hausarztvertrag freiwillig verlängert habe.

In der Vergangenheit sei der Hausärzteverband außerhalb Baden-Württembergs zudem mit dem Schiedsverfahren als Drohinstrument "in einer Weise unterwegs gewesen, die nicht immer dem eigenen Anliegen genutzt hat".

CDU: Zwang zu Hausarztverträgen soll bleiben

Harsche Kritik musste der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, einstecken. Anders als die Grünen wolle die Unionsfraktion am Zwang zu Hausarztverträgen festhalten.

Jedoch stellte er keine Änderung beim Wirtschaftlichkeitsvorbehalt für Hausarztverträge in Aussicht. Zur Begründung führte er an, Hausarztverträge seien "ein Zwitter", weil es sich nicht um freiwillig geschlossene Selektivverträge handele.

Zugleich reichte Spahn das Problem, dass neue Verträge durch diese Klausel behindert werden, an das Bundesversicherungsamt weiter. Dort würden Selektivverträge oft aus der "Schreibtischperspektive" bewertet.

Auch Hausarztverträge müssten nach einiger Zeit entweder eine höhere Wirtschaftlichkeit oder höhere Behandlungsqualität nachweisen, forderte Spahn.

Er ließ aber Sympathien für die Grünen-Position erkennen, den Wirtschaftlichkeitsvorbehalt zu streichen, wen der Zwang zum Vertragsabschluss entfällt.

"Politischer Kuhhandel"

Diese Verknüpfung wies Hausärzteverbands-Chef Ulrich Weigeldt als "politischen Kuhhandel" zurück. Der Zwang zu Hausarztverträgen sei der "Stachel im Kollektivvertragssystem". Entfalle dieser, legten sich die Kassenchefs "wieder schlafen", prognostizierte der Verbandschef.

Die Wirtschaftlichkeit eines Hausarztvertrags am "insuffizienten Kollektivvertrag" zu messen sei widersinnig. "Das soll der Maßstab sein?", fragte Weigeldt. Er votierte dafür, den Zwang zu Selektivverträgen sogar auszuweiten.

"Warum sollten Versicherte eine strukturierte Versorgung nicht bis ins Krankenhaus hinein angeboten bekommen", sagte Weigeldt und nannte die kürzlich vom Hausärzteverband vorgestellten "Versorgungslandschaften".

AOK: "Elendes Regelversorgungssystem"

Für die AOK Baden-Württemberg forderte Dr. Christopher Hermann vehement einen Wegfall des Finanzierungsvorbehalts im Paragraf 73b. Der AOK-Hausarztvertrag ist als "Altvertrag" nur bis Mitte 2014 von dieser Klausel befreit. Danach drohe diese Regelung "uns die Luft zum Atmen wegzunehmen", warnte Hermann.

Er beklagte, seit 20 Jahren würden die strukturellen Probleme des "elenden Regelversorgungssystems" nicht angegangen. Im Hausarztvertrag dagegen habe man der sonst grassierenden "Kontroletti-Mentalität den Garaus gemacht".

Ein Primärarztsystem, darin zeigten sich SPD, CDU und Grüne auf Nachfrage einig, sei keine Reformperspektive. Eine Diskussion über die Abschaffung der freien Arztwahl, so erklärte Birgitt Bender, "ist ein Revitalisierungsprogramm für die FDP".

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Kommentare
Dr. Karlheinz Bayer 11.03.201315:40 Uhr

Warum ist C.Hermann (AOK) so scharf auf die Abschaffung des § 73b (5a) ?

Als einer der Ärzte in Baden-Württemberg die nicht an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen
- und das ist, für die Ärztezeitung-Leserinnen und -Leser außerhalb des Ländle, etwa die 2/3-Mehrheit -
habe ich mich gefragt, warum Christopher Hermann für die AOK Baden-Württemberg "vehement" fordert, den Finanzierungsvorbehalt im Paragraf 73b wegfallen zu lassen.

Nun, es ist ganz einfach.

Die AOK will zwar offensichtlich diesen Zugriff auf die Hausärzte über das Mittel der Selektivverträge nicht aufgeben, denn durch die § 73b-Verträge verloren die teilonehmenden Hausärzte viel von ihrer Unabhängigkeit und sind an die AOK gebunden.

Aber das SGB V legt ihm Fußfesseln an, weil es eindeutig für die Stabilität der Beiträge eintritt, wie es der § 71 SGB V, "Beitragsstabilität", unmißverständlich schreibt. Der § 73b (5a) ist deswegen nur eine juristisch notwendige Ergänzung zum § 71. Aber eine mit Sprengkraft!

Solange Hermann keine Einsparungen andernorts nennen kann, die unmittelbar aus dem jeweiligen Selektivvertrag entstehen und gegen diese aufgerechnet werden könnten, dürfte er das Geld, mit dem er uns Ärzte ködern möchte, nicht aus einem anderen Topf nehmen als aus dem der Hausärzte.

Alles andere würde nicht nur die Beitragsstabilität gefährden (und das wird er nicht mögen, denn er ist AOK-Chef), sondern auch andere AOK-Verträge, z.B. die Rabattverträge mit der Pharma-Industrie (die der AOK bares Geld in die Kassen spülen).

Das Dilemma der AOK mit ihren Selektivveträgen kommt also zwangsläufig im Jahr 2014, wenn die "Altverträge" auslaufen, und genau dem möchte Hermann vorgreifen.

Wenn der AOK nach 2014 "die Luft zum Atmen" genommen wird, meint Hermann natürlich nicht den Respirationstrakt, sondern viel tiefer das Portemonnaie der AOK. "Luft zum Atmen" klingt nur lebensnotwendiger als "Profit" und "Einnahmen".

Die Hausarztverträge wären nach 2014 auch in Baden-Württemberg nur noch ein Steckenpferd der AOK, die AOK müßte echtes Geld dafür ausgeben, beispielsweise aus dem Werbeetat oder dem Verwaltungshaushalt.
Und wenn sich dann herausstellte, daß Hermann und die AOK das um des Machtkampfs mit der KV willen, aber leider ohne erkennbaren medizinischen Fortschritt tun, wer würde dann diese Verträge überhaupt noch wollen?

Die "Neuverträge", ob bei Hermanns Wortwahl zu bleiben hätten mit der Wirtschaftlichkeitsklausel soviel Sinn wie heiße Kartoffeln.
Groteskerweise heißt der Wirtschaftlichkeitsvorbehalt nämlich umgekehrt, daß Hermann dann das Geld auch nicht aus dem Honorarbereich der nicht teilnehmenden Ärzte nehmen darf!

In Wahrheit schützt der Absatz 5a die Regelversorgung und macht sie zum Maßstab der Vergütung.
Er bewahrt deshalb alle uns nicht teilnehmenden Ärzte vor dem Zugriff der AOK.
Daß Herr Hermann das natürlich erkannt hat, scheint mir einleuchtend, denn rechnen dürfte ein Kassenchef schon können.

Fällt die Klausel weg, kann innerhalb des Hausarzthonorartopfs ein munteres Schieben beginnen, das den Christopher Hermann und seine AOK keinen Cent kostet, und folglich auch keine Atemnot bereitet.

Aber uns!

Deswegen, solange der §71 Bestand hat, braucht es auch den §73c (5a).
Man möge mir widersprechen und beweisen, daß Herr Hermann tatsächlich eine Luftnot hat ...

So, nächste Frage: welche Partei vertritt jetzt die Hausärzte am besten?

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

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