Beschneidung

Peres bittet Gauck um Hilfe

JERUSALEM/TEL AVIV (dpa). Der israelische Präsident Schimon Peres hat Bundespräsident Joachim Gauck gebeten, sich für das Recht auf Beschneidungen aus religiösen Gründen einzusetzen. Der Holocaust-Überlebende und frühere aschkenasische Oberrabiner Israels, Israel Meir Lau (75), hat mit Bitterkeit auf die Beschneidungsdebatte in Deutschland reagiert.

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Präsident Schimon Peres bittet den Bundespräsidenten Joachim Gauck um Hilfe beim Thema Beschneidung in Deutschland.

Präsident Schimon Peres bittet den Bundespräsidenten Joachim Gauck um Hilfe beim Thema Beschneidung in Deutschland.

© Andrew Gombert / dpa

Peres schrieb an Gauck: "Die Brit Milah (Beschneidung) ist ein jüdisches Ritual, das seit Tausenden von Jahren zentral für die jüdische Identität ist und einen Juden ausmacht", schrieb Peres einer Mitteilung seines Büros vom 23. August zufolge in einem Brief an Gauck.

Peres betonte zugleich, dass die Reaktion der deutschen Regierung und des Parlaments ein gutes Zeichen dafür seien, dass eine gesetzgeberische Lösung für das Recht auf Beschneidung gefunden werde. "Ich bin deshalb zuversichtlich, Herr Bundespräsident, dass Deutschland gemäß seiner Grundwerte daran festhalten wird, dass Juden ihre religiösen Traditionen in Freiheit bewahren können", schrieb Peres.

Zuvor hatte schon der israelische Innenminister, Eli Jischai, Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgefordert, sich für das Recht auf Beschneidungen einzusetzen. Der Vorsitzende der strengreligiösen Schas-Partei reagierte damit auf eine weitere Strafanzeige in Deutschland wegen Körperverletzung gegen einen Rabbiner, der eine kleinen Jungen beschnitten hatte.

Bittere Reaktion in Israel auf deutsche Beschneidungsdebatte

Der Holocaust-Überlebende und frühere aschkenasische Oberrabiner Israels, Israel Meir Lau (75), hat einem Zeitungsbericht zufolge mit Bitterkeit auf die Beschneidungsdebatte in Deutschland reagiert. "Es ist eine überraschende Tatsache, dass Stimmen in Deutschland ihre Empfindsamkeit für das Weinen eines Babys entdecken. (...) Ich habe diese Erfahrung in meiner Kindheit nicht gemacht", sagte Lau einem Bericht der Zeitung "Jediot Achronot" zufolge am 23. August dem Radiosender "Kol Chai".

Lau wurde 1937 in Polen geboren. Er und ein Bruder überlebten den Holocaust als einzige ihrer Familie im Konzentrationslager Buchenwald. "Das Leben eines jüdischen Kindes war den Deutschen damals gleichgültig", sagte er der Zeitung zufolge.

"Wir brauchen keine Lizenz (der Deutschen), um wie Juden zu leben. Wenn das der Stand der Dinge ist, haben wir keinen Grund, dort zu leben. Vielleicht hat es ja etwas Gutes und die Juden, die noch dort sind, verstehen, dass sie dort nicht hingehören."

Weder der Radiosender noch Lau waren zunächst für eine Stellungnahme zu erreichen.

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Kommentare
Lutz Barth 27.08.201208:55 Uhr

Schatten unserer deutschen Vergangenheit!

Nun – angesichts der unsäglichen deutschen Vergangenheit fällt es mir persönlich schwer, die richtige Worte für eine Kommentierung des Artikels zu finden, wenngleich sich in mir ein gewisses Unbehagen rührt, nicht das auszusprechen, was ich entgegen dem allgemeinen Mainstream zu denken wage.

Ich bin Jahrgang 1959 und in einer liberalen Gesellschaft groß geworden, so dass ich sehr wohl mir das „Recht“ ausbedinge, bei dem „Weinen eines Babys“ Empfindungen zu hegen und nachzufragen, ob ich es mit meinem liberalen Verfassungsverständnis vereinbaren kann, dass aufgrund eines religiösen Dogmas dem Grunde nach eine Körperverletzung für straffrei erklärt werden kann. Mir persönlich ist es als Deutscher nicht egal, was mit jüdischen Kindern passiert – weder in der Gegenwart noch was mit ihnen seinerzeit passiert ist.

Ganz allgemein ausgedrückt: Ich für meinen Teil benötige keine „Lizenz“ von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, um gewisse Zentraldogmen in Frage zu stellen, zumal, wenn diese sich aus der Bibel ergeben.
Verfassungsinterpretation ist keine Frage der Philosophie und noch weniger der Theologie und gerade wir Deutsche wären gut beraten, sich an den in unserem Grundgesetz verbürgten rechtsethischen Standards zu orientieren, mit denen sich eine verantwortungsbewusste Entscheidung auch zugunsten der Babys aller Völker treffen lässt.
Der Verweis auf die unsägliche deutsche Geschichte führt jedenfalls nicht dazu, gleichsam im Vorfeld bereits „Denk- und Sprachverbote“ zu internalisieren, über die hinweg zu steigen sich kaum einer in unserer Gesellschaft getraut. Ein rationaler Diskurs ist anzumahnen und soweit ersichtlich, hat der Deutsche Ethikrat mit seiner öffentlichen Plenarsitzung den Versuch unternommen, diesem auch gerecht zu werden, wobei natürlich es nicht ausgeschlossen ist, auch über das „einstimmige Votum“ weiter inhaltsbezogen zu diskutieren.

Auch im Verfassungsrecht stehen sich mehrere „Lager“ unversöhnlich gegenüber und so gesehen darf es nicht verwundern, wenn etwa die „Voten“ von dem Strafrechtler und Rechtsphilosophen R. Merkel und dem Verfassungsrechtler Höfling jedenfalls ihre „Glaubensanhänger“ finden werden.

Insofern bleibt es freilich auch den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften überantwortet, mit entsprechenden Argumenten aufzuwarten, die in einem rationalen Diskurs eingeführt und selbstverständlich zu gewichtigen und zu bewerten sind. Ich zähle mich zu den Juristen, die das „Weinen der Babys“ in den ersten Tagen ihres Lebens vernehmen und mein ureigenes Selbstverständnis von Freiheit auch der Kleinsten in unserer Gesellschaft rechtfertigt es in jedem Falle, sich näher mit den mit der Beschneidung aufgeworfenen Rechtsfragen zu befassen und nach einer eigenen Antwort zu suchen, und zwar auch in Kenntnis der unsäglichen, weil pervertierten deutschen Geschichte.

„Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden. Die Erfahrungen aus der Zerstörung aller zivilisatorischen Errungenschaften durch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft prägen die gesamte Nachkriegsordnung und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkergemeinschaft bis heute nachhaltig“, so das BVerfG in der Pressemitteilung Nr. 129/2009 vom 17. November 2009 zum Beschluss vom 4. November 2009 – 1 BvR 2150/08 –. In diesem Sinne gilt es, wachsam im wahrsten Sinne des Wortes zu sein. Gleichwohl sollten sich die führenden Diskutanten m.E. nicht der Gefahr aussetzen, in Teilen unreflektiert der „Instrumentalisierung der nationalsozialistischen Vergangenheit“ Vorschub zu leisten, zumal in denjenigen Fragen, in denen es erkennbar darauf ankommt, religiöse oder weltanschauliche Prinzipien (resp. Dogmen)als Standards als im Grundgesetz verankert zu werten.

Der „ethische Standard“ unseres Grundgesetzes ist vielmehr durch die Offenheit gegenüber dem Pluralismus wel

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