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Pflege-Angehörige: Linke und Grüne fordern mehr Schutz vor Altersarmut
Höhere Rentenleistungen, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Grüne und Linke rufen nach mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Vor allem Frauen drohe sonst Ungemach.
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Rund fünf Millionen Menschen kümmern sich unentgeltlich um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in der eigenen Häuslichkeit.
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Berlin. Linke und Grüne verlangen bessere Hilfen für pflegende Angehörige. Laut Linksfraktion im Bundestag sollten privat Pflegende – unabhängig vom Erwerbsstatus und dem Pflegegrad des zu Betreuenden – zusätzliche Rentenansprüche aus der Pflegetätigkeit erwerben können. Bisher sei dies erst ab Pflegegrad 2 möglich.
Auch dürften Pflegepersonen, die Arbeitszeit wegen privater Pflege einschränken oder unterbrechen müssten, dadurch keine Renteneinbußen erleiden, heißt es in einem Gesetzesantrag der Fraktion.
„Angehörige, die pflegen, leisten Arbeit, die einer Wertschöpfung von mindestens 44 Milliarden Euro im Jahr entspricht“, sagte die pflegepolitische Sprecherin der Linken, Pia Zimmermann. Dennoch seien viele Angehörige nicht nur während der Pflegearbeit, sondern auch im Alter arm.
Wertschöpfung in Milliardenhöhe
Die Grünen wollen Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz in einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für Angehörige verschmelzen. In Deutschland kümmerten sich rund fünf Millionen Menschen nicht erwerbsmäßig um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in der eigenen Häuslichkeit.
Sie hätten teils große Schwierigkeiten, Pflege und Beruf unter einen Hut zu kriegen. Eine „PflegeZeit Plus“ über maximal 36 Monate könne für Entlastung sorgen. Darin enthalten sein soll auch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung.
Zu den Gesetzesanträgen wurden am Mittwoch im Gesundheitsausschuss Verbände und Sachverständige gehört. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe erklärte, ohne pflegende Angehörige wäre die Corona-Krise kaum zu bewältigen. Schon vor der Pandemie seien viele ausgebrannt gewesen.
Die Bereichsleiterin Pflege beim Wissenschaftlichen Institut der AOK, Dr. Antje Schwinger, hob in ihrer Stellungnahme hervor, die informelle Betreuung sei für die Sicherstellung von Pflege unverzichtbar. Weil sie Pflegeaufgaben übernähmen, müssten zahlreiche Angehörige jedoch „im großen Umfang“ die Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben. Körperliche und seelische Belastungen seien enorm.
Pflege als Familienangelegenheit
Der Sozialverband VdK Deutschland wies daraufhin, dass Pflege vor allem „Familienangelegenheit“ sei. Pflegende Angehörige investierten nicht nur Zeit, sondern opferten auch einen Teil ihres Einkommens und ihrer Versorgungssicherheit im Alter. Von den etwa 4,1 Millionen Pflegebedürftigen würden 80 Prozent zu Hause versorgt. Nur 673 .000 Personen seien 2018 als nichterwerbsmäßig Pflegende in der Rentenversicherung versichert gewesen. Da Pflege vor allem von Frauen gestemmt werde, seien gerade sie von Altersarmut bedroht.
Die Vorsitzende der Angehörigen-Stiftung „Wir!“ Brigitte Bührlen nannte es sinnvoll, Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz zusammenlegen zu wollen. Die Begrenzung auf 36 Monate werfe aber die Frage auf, was jene Beschäftigte machen sollten, die sich länger um die Pflege eines Nahestehenden kümmern müssten – etwa, wenn dieser an Multipler Sklerose, Amyotropher Lateralsklerose oder Demenz leide.
Warnung vor Ungleichbehandlung
Die Pflegezeitgesetze kämen den Bedürfnissen Angehöriger schon weit entgegen, stellte dagegen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fest. Weitergehende Ansprüche könnten zur übermäßigen Belastung vor allem kleiner und mittlerer Betriebe führen.
Eine Mindestrente könnte überdies zu einer „problematischen Ungleichbehandlung“ von Rentnern führen und sei daher abzulehnen.