Gröhe

Pflegeberufegesetz soll noch vor der Wahl kommen

Die Reform kommt: Sein Ziel hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe zum Start des Krankenhaustages einmal mehr bestätigt. Und auch das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz verteidigte er entschieden gegen Kritik.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Plädoyer für die Generalistik: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Eröffnung des Krankenhaustages am Montag.

Plädoyer für die Generalistik: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Eröffnung des Krankenhaustages am Montag.

© Siegel/ DKG

DÜSSELDORF. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hält an dem Ziel fest, das Pflegeberufegesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Das hat er bei der Eröffnung des 39. Deutschen Krankenhaustages am Montag angekündigt. Der Krankenhaustag findet auf der Medizinmesse Medica in Düsseldorf statt.

Die Ablösung der bisher getrennten Berufe in der Kranken-, Alten- und Kinderpflege durch einen einheitlichen Pflegeberuf könne Begeisterung auslösen, aber auch Sorgen, sagte Gröhe. Um Ängste aus dem Weg zu räumen, müsse man sich Zeit nehmen. "Ich glaube, dass wir die Sorgen adressieren können, ohne das große Ziel aufzugeben."

"Es gibt keine Alternative"

Klar müsse sein, dass mit der Aufwertung des Pflegeberufs eine angemessene Weiterentwicklung und Vergütung der Pflegekräfte einhergehen muss. "Das ist von mir ausdrücklich gewollt", betonte Gröhe.

Seine Ankündigung kam bei der Präsidentin des Deutschen Krankenhaustages Irene Maier gut an. Die Pflegedirektorin am Universitätsklinikum Essen hatte bemängelt, dass es beim Pflegeberufegesetz zu wenig Bewegung gibt.

Maier: "Es gibt keine Alternative zum Pflegeberufegesetz, es ist eine zentrale Maßnahme für die Zukunftssicherung der Krankenhäuser." Ohne die Generalistik sei eine interdisziplinäre und sektorübergreifende Versorgung am Krankenhaus nicht möglich.

Auch der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Thomas Reumann bewertete das geplante Gesetz positiv. "Die Kernfrage ist, wie wir dem Fachkräftemangel begegnen wollen."

Dafür böten die gesetzlichen Regelungen eine gute Chance. Zwar müssten noch offene Fragen geklärt werden. "Aber wir haben das grundsätzliche Interesse, dass das Gesetz vorangetrieben wird", sagte Reumann.

Gröhe kritisierte die Selbstverwaltung dafür, dass sie im Krankenhausbereich eine Reihe von Maßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt hat. Als Beispiel nannte der Minister die Vergütung der Hochschulambulanzen und die Zentrenbildung. Er sei nicht erfreut, dass in beiden Punkten jetzt die Schiedsämter einen Spruch fällen müssen.

Ärzte sind für Vorgehen gegen KBV

Der Minister verteidigte das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Die Selbstverwaltung werde nicht durch die Politik gefährdet, sondern sie gefährde sich selbst, stellte er klar.

Das Gesetz diene der notwendigen Transparenz in den Selbstverwaltungsgremien, etwa der KBV. Immer wieder signalisierten ihm Ärzte Unterstützung beim Vorgehen gegen die KBV, berichtete er.

Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands Johann Magnus von Stackelberg kritisierte erneut, dass auch andere Selbstverwaltungsorgane für die KBV in Mithaftung genommen werden.

Das ist laut Gröhe aber nicht anders möglich. "Wir können nicht ein Gesetz auf eine Körperschaft beziehen." Die größere Transparenz und die Frage der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen müssten für die Selbstverwaltung als Ganze geregelt werden. "Beim Tempolimit gilt die Strafandrohung auch für jeden", sagte Gröhe.

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