Rheinland-Pfalz
Pflegekammer veröffentlicht Berufsordnung
Die erste Berufsordnung einer Pflegekammer ist online. Der Wortlaut hat im Vorfeld heftige Kritik ausgelöst.
Veröffentlicht:Mainz. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat ihre Berufsordnung online gestellt, die im Dezember verabschiedet und nach Prüfung durch die Landesaufsicht zum 1. Januar in Kraft getreten ist.
Das 30-seitige Dokument stelle „für die Pflege als Profession ein absolutes Novum dar“, sagte Pflegekammer-Präsident Dr. Markus Mai. Die Berufsordnung war Ende November beim 3. rheinland-pfälzischen Pflegetag vorgestellt worden.
Harsche Kritik von verdi
Mit der Berufsordnung reihe sich „die berufliche Pflege endgültig in die Riege der Heilberufe ein“, so Mai. Nach seiner Darstellung ist das Besondere dieser bundesweit ersten Berufsordnung, dass Pflegekräfte „ihr Berufsbild selbst definieren und somit festlegen, welche Bereiche durch den Pflegeberuf überhaupt abgedeckt werden“.
Die Gewerkschaft verdi hatte im Vorfeld den Text der Berufsordnung harsch kritisiert. Nach Ansicht von Michael Quetting, Pflegebeauftragter von verdi, enthalte das Papier „Allerweltsweisheiten und eine Aneinanderreihung von nichtssagenden Worthülsen“. So würden Pflegekräfte zur Fortbildung verpflichtet, ohne dass klargestellt werde, wer diese bezahlt und ob eine Freistellung dafür erfolge.
Der Berufsordnung vorangestellt ist ein „Feierliches Versprechen“, in der sich die Kammermitglieder verpflichten, „in allen Situationen (....) die Ehre und das Ansehen des Berufsstandes (zu ) wahren“. An anderer Stelle – in Paragraf 4 – werden Kammermitglieder verpflichtet, in „ihrem beruflichen Auftreten in der Öffentlichkeit“ darauf zu achten, „das Ansehen des Berufsstandes zu schützen und zu fördern“. Dieser Passus, sich nicht öffentlich negativ über das Berufsbild zu äußern, wurde von verdi als „fraglich“ bezeichnet.
„Vollständige Dokumentation“
Die Ziele der Berufsordnung sind weit gefasst. Sie soll auf „den Schutz der Menschen mit Pflegebedarf hinwirken“, die Qualität der pflegerischen Tätigkeit regeln, „berufsunwürdiges Verhalten“ verhindern oder die Kooperation in der interdisziplinären Zusammenarbeit fördern.
Der Text der Berufsordnung führt umfangreiche Pflichten der Kammermitglieder auf – so etwa die zu einer Dokumentation, die „vollständig, zeit- und handlungsnah, leserlich, signiert und fälschungssicher“ zu sein hat. Bei anderen Punkt bleibt die Berufsordnung unbestimmt, etwa in Paragraf 18. Danach haben Kammermitglieder „auf eine angemessene Honorierung ihrer Leistungen zu achten“. (fst)