Bundesrat

Pflegeversicherung: Länderkammer fordert Erhöhung des Bundeszuschusses

Der Bundesrat hat sich gegen die Streichung des Steuerzuschusses in der Pflege ausgesprochen. Stattdessen sollen die Bundesmittel auf jährlich 4,5 Milliarden Euro erhöht werden. Wenig Spielraum sieht die Länderkammer indes bei der Novelle des Medizinstudiums.

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Berlin. Der Bundesrat ist der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses gefolgt und hat sich am Freitag für die Erhöhung des Bundeszuschusses zur sozialen Pflegeversicherung auf jährlich 4,5 Milliarden Euro ausgesprochen.

Um den von der Bundesregierung geschürten Erwartungen gerecht zu werden, sei es dringend geboten, statt Steuerzuschüsse zu kürzen, zumindest die mit der letzten Novelle nicht umgesetzte Steuerfinanzierung der Aufwendungen für versicherungsfremde Leistungen anzugehen, heißt es in den von der Länderkammer beschlossenen Empfehlungen zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes. Diese Aufwendungen setzt der Bundesrat für das Jahr 2024 mit zusätzlichen circa 3,5 Milliarden Euro an. „Damit ergibt sich insgesamt ein Zuschussbetrag in Höhe von 4,5 Milliarden Euro“, heißt es weiter.

Keine Novelle des Medizinstudiums ohne Bundesmittel

„Die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht Sache der Sozialen Pflegeversicherung. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Forderung der Länder nach einer Erhöhung des Bundeszuschusses auf 4,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen und zur Stabilisierung der Pflegeversicherung“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer.

Im Rahmen der Debatte um den Haushaltsplan stellte der Bundesrat aber auch noch einmal die Position der Länder in Sachen Novelle der ärztlichen Approbationsordnung klar: Für die „mit erheblichen Mehrkosten verbundene Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte“ bestehe aus Sicht des Bundesrates derzeit kein Spielraum ohne Kostenausgleich des Bundes, so die deutliche Botschaft. (eb)

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