Verwaltungsgericht Hannover

Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer bestätigt

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HANNOVER. Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover nach Angaben der Pflegekammer Niedersachsen am Dienstag entschieden.

Eine Pflichtmitgliedschaft verstoße nicht gegen die Grundrechte der Kläger.

Die Errichtung der Kammer verfolge einen legitimen Zweck und sei verhältnismäßig. Geklagt hatten die Geschäftsführerin eines Seniorenpflegeheimes und eine in einer Klinik beschäftigte Fallmanagerin. Beide seien ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerinnen.

Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke zeigte sich erleichtert. „Die Urteile sind aus pflegepolitischer Sicht äußerst positiv zu bewerten“, so Mehmecke. Pflege sei mehr als die reine Grundversorgung am Bett. (chb)

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