KBV zum Palliativgesetz

Planung des Lebensendes auch ambulant

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BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung merkt in einer aktuellen Stellungnahme zum Hospiz- und Palliativgesetz Änderungen an, die aus ihrer Sicht noch berücksichtigt werden sollten.

So sollte der Gesetzgeber die Krankenhäuser verpflichten, eine allgemeine Palliativversorgung aufzubauen. Mit dem Einrichten einer Palliativstation sei es nicht getan, findet die KBV.

Palliative Behandlungsbedarfe sollten im Dialog mit dem Patienten möglichst früh erkannt werden. Die gesundheitliche Versorgungsplanung sollte nicht auf Pflegeeinrichtungen beschränkt sein, sondern auch Menschen, die zu Hause sterben, zu Gute kommen, regt die KBV an.

Um Verwaltungsaufwand und Bürokratie zu vermeiden, sollte nach Auffassung der KBV der Aufwand für Kooperation und Koordination von Pflegeeinrichtungen, Vertragsärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen auch jenseits von Kooperationsverträgen gefördert werden können.

Das Hospiz- und Palliativgesetz soll im Laufe des Jahres beraten und beschlossen werden. (af)

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