Gute Nachrichten des Jahres 2024

Positiver Jahresrückblick: Genehmigungsvorbehalt für Cannabisverordnung fällt für viele Arztgruppen

Die Selbstverwaltung traut Ärztinnen und Ärzten zu, darüber zu entscheiden, ob ein Patient Cannabis benötigt oder nicht. Die Entscheidung des G-BA bringt im Praxisalltag ein Stück weniger Bürokratie und ein bisschen mehr Freiheit – aus unserer Serie zu guten Nachrichten im Jahr 2024.

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16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzweiterbildungen berechtigen zur genehmigungsfreien Cannabisverordnung auf Kasse. Diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum weitgehenden Fall des Genehmigungsvorbehalts einer Cannabisverordnung machte Mitte Juli Furore, zumal sie denkbar knapp ausgefallen ist.

Dennoch – oder gerade deswegen – kann sie als Statement der Selbstverwaltung für die freie Ausübung des ärztlichen Berufs gelesen werden – und gegen die Gängelung ärztlicher Entscheidungen durch Sachbearbeiter der Krankenkassen oder die engmaschige Überwachung durch einen medizinischen Dienst.

Die Entscheidung bringt Praxen und ihren Patientinnen und Patienten Erleichterungen bei der Verordnung von Cannabis, denn in den Jahren zuvor erwiesen sich die Krankenkassen als hartleibig, wenn es um die Verordnung von Cannabisblüten oder Extrakten ging.

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Kassen wehren sich

„Die Krankenkassen wehren sich mit allem, was sie haben“, hatte kurz vor der Entscheidung Professor Sven Gottschling, Chefarzt am Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes, der Ärzte Zeitung im „ÄrzteTag“-Podcast berichtet.

Den Fall des Genehmigungsvorbehalts hatten kurz vor der Entscheidung auch Berufsverbände vehement gefordert. „Wenn wir jetzt anfangen, für jedes Medikament zusätzliche Qualifikationen einzufordern, die über das Medizinstudium und die ärztliche Weiterbildung hinaus gehen, dann entwertet das die Qualifikation von zehntausenden Kolleginnen und Kollegen und macht das Gesundheitssystem immer chaotischer“, hatte Hausärztechef Dr. Markus Beier im Gespräch mit der Ärzte Zeitung im Vorfeld der entscheidenden Sitzung des G-BA gefordert.

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Hecken: Aufwand verringert sich erheblich

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA Professor Josef Hecken hatte die Entscheidung mit den Worten kommentiert: „Ohne Einbußen bei der Patientensicherheit verringert sich der bürokratische Aufwand erheblich“.

Um sich im Zweifelsfall gegen Regresse zu schützen, steht verordnenden Ärztinnen und Ärzten weiterhin der Weg offen, die Verordnung mit der Krankenkasse des Patienten abzusprechen.

Die Kassen hatten sich im G-BA mit Blick auf die Kostenentwicklung für ein erheblich restriktiveres Vorgehen ausgesprochen – mit einer Beschränkung auf einige Facharztweiterbildungen plus Zusatzweiterbildung.

Am Ende setzte sich zumindest bei dieser G-BA-Entscheidung die Grundhaltung durch, Ärztinnen und Ärzten eine verantwortliche Entscheidung für Patienten zuzutrauen – eine wirklich gute Nachricht. (ger)

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