Gute Nachrichten des Jahres 2024

Positiver Jahresrückblick: Genehmigungsvorbehalt für Cannabisverordnung fällt für viele Arztgruppen

Die Selbstverwaltung traut Ärztinnen und Ärzten zu, darüber zu entscheiden, ob ein Patient Cannabis benötigt oder nicht. Die Entscheidung des G-BA bringt im Praxisalltag ein Stück weniger Bürokratie und ein bisschen mehr Freiheit – aus unserer Serie zu guten Nachrichten im Jahr 2024.

Veröffentlicht:

16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzweiterbildungen berechtigen zur genehmigungsfreien Cannabisverordnung auf Kasse. Diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum weitgehenden Fall des Genehmigungsvorbehalts einer Cannabisverordnung machte Mitte Juli Furore, zumal sie denkbar knapp ausgefallen ist.

Dennoch – oder gerade deswegen – kann sie als Statement der Selbstverwaltung für die freie Ausübung des ärztlichen Berufs gelesen werden – und gegen die Gängelung ärztlicher Entscheidungen durch Sachbearbeiter der Krankenkassen oder die engmaschige Überwachung durch einen medizinischen Dienst.

Die Entscheidung bringt Praxen und ihren Patientinnen und Patienten Erleichterungen bei der Verordnung von Cannabis, denn in den Jahren zuvor erwiesen sich die Krankenkassen als hartleibig, wenn es um die Verordnung von Cannabisblüten oder Extrakten ging.

Lesen sie auch

Kassen wehren sich

„Die Krankenkassen wehren sich mit allem, was sie haben“, hatte kurz vor der Entscheidung Professor Sven Gottschling, Chefarzt am Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes, der Ärzte Zeitung im „ÄrzteTag“-Podcast berichtet.

Den Fall des Genehmigungsvorbehalts hatten kurz vor der Entscheidung auch Berufsverbände vehement gefordert. „Wenn wir jetzt anfangen, für jedes Medikament zusätzliche Qualifikationen einzufordern, die über das Medizinstudium und die ärztliche Weiterbildung hinaus gehen, dann entwertet das die Qualifikation von zehntausenden Kolleginnen und Kollegen und macht das Gesundheitssystem immer chaotischer“, hatte Hausärztechef Dr. Markus Beier im Gespräch mit der Ärzte Zeitung im Vorfeld der entscheidenden Sitzung des G-BA gefordert.

Lesen sie auch

Hecken: Aufwand verringert sich erheblich

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA Professor Josef Hecken hatte die Entscheidung mit den Worten kommentiert: „Ohne Einbußen bei der Patientensicherheit verringert sich der bürokratische Aufwand erheblich“.

Um sich im Zweifelsfall gegen Regresse zu schützen, steht verordnenden Ärztinnen und Ärzten weiterhin der Weg offen, die Verordnung mit der Krankenkasse des Patienten abzusprechen.

Die Kassen hatten sich im G-BA mit Blick auf die Kostenentwicklung für ein erheblich restriktiveres Vorgehen ausgesprochen – mit einer Beschränkung auf einige Facharztweiterbildungen plus Zusatzweiterbildung.

Am Ende setzte sich zumindest bei dieser G-BA-Entscheidung die Grundhaltung durch, Ärztinnen und Ärzten eine verantwortliche Entscheidung für Patienten zuzutrauen – eine wirklich gute Nachricht. (ger)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Suche nach Evidenzkriterien

IQWiG präsentiert Endpunkte für therapeutische Wundprodukte

Leitlinien & Co

S3-Leitlinien: G-BA verspricht Neuerungen zu MKG und CKG

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Muskeltonus wieder ins Gleichgewicht bringen

© mantinov / stock.adobe.com

Muskulär bedingte Schmerzen

Muskeltonus wieder ins Gleichgewicht bringen

Kooperation | In Kooperation mit: Trommsdorff GmbH & Co. KG
Den Schmerz an der Wurzel packen

© [M] pololia / stock.adobe.com | Mara Zemgaliete / stock.adobe.com

Muskelverspannung

Den Schmerz an der Wurzel packen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Trommsdorff GmbH & Co. KG
Einsatz von Pridinol bei muskulär bedingtem Rückenschmerz

Experten-Workshop

Einsatz von Pridinol bei muskulär bedingtem Rückenschmerz

Kooperation | In Kooperation mit: Trommsdorff GmbH & Co. KG
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Pflegekräfte als Teil des Schmerzmanagements

© NanSan / stock.adobe [Symbolbild mit Fotomodellen]

Schmerzen erfassen, bewerten und behandeln

Pflegekräfte als Teil des Schmerzmanagements

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krankenkassen sehen keine Verbesserung der Versorgung

Hausärzteverband: Entbudgetierung ist Rettung in letzter Sekunde

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Ein Insulin-Molekül vor verschwommenen Hintergrund

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Suche nach Alternativen

Marktrücknahme von Humaninsulinen: Das sind Ihre Optionen

Das Logo der Weltgesundheitsorganisation ist am Hauptsitz der WHO in Genf zu sehen.

© Anja Niedringhaus/AP/dpa

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Wer zahlt den Preis? Die globalen Folgen des WHO-Austritts der USA