Schwarz-Rot

Präventionsgesetz verspätet sich

Das von der Koalition geplante Präventionsgesetz kann nicht wie ursprünglich geplant im kommenden Januar in Kraft treten. Immerhin: Schwarz-Rot will die Arbeiten an der Gesundheitsvorsorge fortsetzen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Einatmen, ausatmen. Betriebsmediziner im Einsatz.

Einatmen, ausatmen. Betriebsmediziner im Einsatz.

© Klaus Rose

BERLIN. Mitte April hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erste Hinweise auf Sand im Getriebe des Präventionsgesetzes gegeben. Es werde in diesem Jahr noch auf den Weg gebracht werden und er hoffe, dass es sich nicht zu einer "never ending story" entwickele, sagte Gröhe bei der Jahrestagung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Magdeburg.

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD noch darauf verständigt, ein Präventionsgesetz bereits in diesem Jahr zu verabschieden. Jetzt scheint endgültig klar: Der ambitionierte Zeitplan ist Geschichte. Das Gesetz kommt frühestens im Laufe des Jahres 2015. Damit sei er aber nicht vom Tisch.

"Es wird auf jeden Fall dazu in diesem Jahr noch einen Aufschlag geben", bestätigte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums der "Ärzte Zeitung". Die Agenda sehe derzeit vor, einen Gesetzentwurf noch vor Jahresende im Kabinett beraten zu lassen.

Das bedeutet, dass das parlamentarische Verfahren, die Beratungen und die Expertenanhörungen im Gesundheitsausschuss sowie die Beratungen im Bundestag und anschließend im Bundesrat aller Voraussicht nach nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

Alle Sozialversicherungsträger sollen einbezogen werden

Eine Vertreterin des Gesundheitsministeriums hatte am Wochenende beim Kinder- und Jugendärztetag darauf verwiesen, dass es sehr schwer sei, ein Präventionsgesetz im föderalen System zu konsentieren.

Hintergrund ist, dass zahlreiche Aufgaben der gesundheitlichen Prävention in die Kompetenz der Länder fallen. Dies gilt zum Beispiel für die Vorsorge in Kindergärten und Schulen.

Das Büro der Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, wollte die Verzögerung des Gesetzes nicht aus Ländersicht kommentieren.

Man habe davon gehört, aber es gebe noch keine Meinung dazu, wurde der "Ärzte Zeitung" beschieden.

Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, außer den gesetzlichen Krankenkassen alle Sozialversicherungsträger in das Präventionsgesetz einzubeziehen, also auch die Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit.

Das ist ein Zugeständnis an den GKV-Spitzenverband, der am Entwurf des gescheiterten Präventionsgesetzes von Schwarz-Gelb die gesamtgesellschaftliche Ausrichtung vermisst hatte.

Gesetz schon zwei Mal gescheitert

Nach wie vor sind große Einzelkassen nicht glücklich über die von Schwarz-Rot geplante Einmischung in die Prävention. Es drohten Parallelstrukturen aufgebaut zu werden, sagte eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse der "Ärzte Zeitung".

Von den Kassen kritisch gesehen wird die vom Gesetzgeber ebenfalls vorgesehene Einbindung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Deren Budgets würden politisch motiviert eingesetzt, mal für Werbung für die Organspende, mal für Raucherentwöhnung.

Nachdem ein Gesetz zuletzt zweimal gescheitert ist (unter Rot-Grün 2005, Schwarz-Gelb 2013), stehen die Chancen dieses Mal gut, dass es Bundestag und Bundesrat überlebt - auch wegen der SPD-Mehrheit in der Länderkammer.

In Anlehnung an das in allerletzter Minute im Bundesrat gescheiterte Präventionsgesetz von Schwarz-Gelb sollen die Kassen je Versicherten sieben Euro jährlich in Prävention investieren, bis 2018 sollen es sogar zehn Euro sein.

Rund 80 Prozent der Mittel sollen in Prävention in Kita, Betrieb oder Pflegeheim fließen. Vorsorgeuntersuchungen sollen gestärkt, Impfquoten erhöht werden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Tempo gedrosselt

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