Praxisgebühr: Lindemann gegen Kontaktpauschale

BERLIN (dpa). Die von Schwarz-Gelb angekündigte Reform der Praxisgebühr muss nach Ansicht des FDP-Gesundheitspolitikers Lars Lindemann die Zahl der Arztbesuche deutlich senken.

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FDP-Politiker Lindemann: Nicht mehr Bürokratie.

FDP-Politiker Lindemann: Nicht mehr Bürokratie.

© Werner Schuering

Sei dies nicht erreichbar, reduziere sich der Sinn der derzeitigen Gebühr auf reine Einnahmeerhöhung. "Dies ist nicht akzeptabel", sagte Lindemann der Nachrichtenagentur dpa.

Lindemann warnte vor einem Anstieg der Bürokratie bei der Reform der Praxisgebühr. "Alternativen müssen unbürokratisch sein. Zu viel Bürokratie ist nämlich das Hauptärgernis aller Beteiligten." Die Koalition will 2012 die Praxisgebühr von derzeit 10 Euro pro Quartal reformieren.

Die 2004 eingeführte Gebühr habe nicht die erwünschte Steuerungswirkung gehabt hin zu weniger Arztbesuchen, so Lindemann.

Angesichts der guten Kassenlage in der gesetzlichen Krankenversicherung sei denkbar, dass das Gesamteinnahmevolumen aus der Praxisgebühr gesenkt werde, wenn die notwendige Steuerungswirkung der neuen Regelung positiv ausfalle, sagte Lindemann.

Er sprach sich vehement gegen eine Gebühr pro Arztbesuch aus, wie sie aus den Reihen des Koalitionspartners CDU/CSU vorgeschlagen wurde. "Es ist mir nicht bekannt, dass verantwortungsvolle Gesundheitspolitiker in der Union solch eine Gebühr präferieren", sagte er.

Rechnung für die Patienten

"Die neue Regelung muss gerecht sein und darf nicht die Patienten abhalten, die notwendige ärztliche Behandlung anzunehmen", erläuterte Lindemann. Es gehe um mehr Eigenverantwortung und um mehr Transparenz im System.

Dies könne man etwa dadurch erreichen, dass der Patient die Abrechnung in die Hände bekomme, aber nicht in Vorleistung gehen müsse. "Es gibt mit der FDP keine Überlegung, dass jemand in Vorleistung gehen muss", unterstrich Lindemann.

Auf der anderen Seite betonte der FDP-Politiker aber auch: "Wir müssen darauf hinwirken, dass auch vom Arzt nur die nötigen Behandlungen durchgeführt werden." 18 Arztbesuche pro Patient und Jahr seien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern viel zu hoch.

Lindemann räumte ein, dass der Anreiz zu einem Praxisbesuch oft von den Ärzten selbst ausgehe. Dies sei bis zu einem gewissen Grad "systemimmanent und nie ganz auszuschließen".

Letztlich gelte es, das System so umzuorganisieren, "dass man nur für erbrachte Qualität bezahlt. Ein deutlicher Schwerpunkt zukünftiger Reformen müsse darum auf der Entwicklung von mehr Qualitätskriterien liegen", argumentierte der Gesundheitspolitiker.

"Diejenigen, die diese definierten Qualitäten dann nicht erbringen, müssten aus dem System ausscheiden."

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Kommentare
Erwin Bader 05.01.201208:13 Uhr

Nicht der Patient alleine ist schuld

Kein Arzt wird ohne Grund einen Patienten mehrfach im Quartal in seine Praxis einbestellen - das wäre ökonomisch auch nicht sinnvoll.
Aber insbesondere Fachärzte bestellen ihre Patienten schon mal für das nächste Quartal ein, unabhängig von medizinischer Notwendigkeit (die sog. "Verdünnerfälle").
Und wer da mit Überweisung durch den Hausarzt hingeht, muss auch keine Praxisgebühr bezahlen - also gibt es auch keinen Steuerungseffekt.
Das Phänomen der massenhaften Einforderung von Überweisungen beim Hausarzt lässt sich in jeder Hausarztpraxis am ersten Arbeitstag im neuen Quartal gut beobachten.
Ist dann aber der Patient der Treiber oder letztlich doch der Facharzt?

Dr. Thomas Georg Schätzler 04.01.201212:33 Uhr

Unbequem, aber wahr!

Selten klare und vernünftige Worte des FDP-MdB Lars Lindemann, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Allerdings klang vor 10 Monaten seine "Selbstzahlpflicht gegen Ärztemangel":
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=635553
noch etwas anders.

Unausrottbar ist allerdings die Mär, dass wir Vertragsärzte o h n e zwingende medizinische Indikation Mehrfachkontakte im Quartal induzieren wollten. Die Patienten/-innen s e l b s t werden, angefeuert durch ihre GKV-Kassen, für uneingeschränkte Vollversorgung, Zweitmeinung, nach Hotline- Internet- und Telemedizinkontakt vorstellig. Um nach Begleichen der Praxisgebühr bzw. Zuzahlungsbefreiung in "flatrate"- und "all-you-can-eat"-Manier medizinische Ressourcen abzugreifen. D o r t müssen Information, Diskussion und Aufklärung über Leistungsinhalte nach §§ 12 und 34 des SGB V, insbesondere durch Politik, Medien und GKV-Krankenkassen, mit Reglementierung, Einschränkung und ggf. Relegation ansetzen. Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund.


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